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Nachweisgesetz erzwingt Vertragsänderungen

Arbeitsverträge ab August neu fassen

Arbeitsvertrag. © Jens Schierenbeck / dpa / picture alliance
Arbeitgeber müssen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter anpassen – doch viele wissen das noch nicht und riskieren deshalb Strafen. Fünf Punkte ändern sich.

Das Nachweisgesetz (NachwG) verändert sich zum August 2022. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Bedingungen ihrer Arbeitsvertrages zu dokumentieren, die Niederschrift zu unterzeichnen und anschließend dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Bundesregierung folgt mit dieser Gesetznovelle einer Vorgabe der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen. 

Neu aufzunehmen sind im Arbeitsvertrag fünf Punkte: 

  • die Dauer der Probezeit; 
  • die Ruhepausen und -zeiten; bei vereinbarter Wechselschicht das Schichtsystem, der Rhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen.
  • Arbeit auf Abruf ist neu zu dokumentieren. Konkret muss geregelt sein, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, ferner der Zeitrahmen (Referenztage und -stunden), der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, mitzuteilen. 
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen; 
  • das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren.
Fazit: Die Änderungen bringen für Arbeitgeber einen erheblichen Mehraufwand - und teils in der Praxis unlösbare Anforderungen mit sich. Trotzdem sollten Sie versuchen, das Gesetz irgendwie zu erfüllen, damit Sie keine Strafe (2.000 Euro) riskieren. Und vielleicht - so die Hoffnung - wird ja der Gesetzentwurf noch nachgebessert.
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