Bauarbeiten: Behinderung durch Baustelle hat Folgen
Immer wieder kommt es in gewerblichen Mietverhältnissen vor, dass sich Ladenlokalinhaber durch Einflüsse Dritter beeinträchtigt fühlen und deshalb den Mietzins mindern. Solche Dreiecksverhältnisse sind immer schwierig. Denn oft ist ungeklärt, ob der Vermieter sich die Mietausfälle vom Dritten zurückholen kann. Ist in diesem Fall die Minderung überhaupt zulässig?
Der Mieter von Gewerberäumen kann seine Miete mindern, wenn es durch Lärm und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle zu erheblichen