Der Aufstand der Wirtsleute hat ersten Erfolg
Wende im Gerichtsstreit: Das Landgericht (LG) in Mannheim bestätigte als erstes Gericht, dass es grundsätzlich einen vollen Versicherungsschutz durch die Betriebsschließungsversicherung für Gaststätten und Hotels gibt. Das LG überzeugten die Argumente von Allianz und Co nicht. Erfolgreich war eine Gastronomin.
Viele Versicherer hatten sich auf den Standpunkt zurückgezogen, dass Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit COVID-19 per se nicht versichert seien. Auch wenn die geschlossenen Pforten durch die COVID-19-Allgemeinverfügung und Rechtsverordnungen ausgelöst wurden.
Minimal-Einigung bringt Wirte in Rage
Noch Anfang April einigten sich einige Versicherer und der Verband (Dehoga) auf einen Kompromiss. Danach wollen die Konzerne 10 bis 15% des jeweiligen Schadens übernehmen.
Doch nach dem vermeintlichen Deal von München ging der Streit erst richtig los. Viele Wirte stiegen auf die Barrikaden, weil der Vergleich sie schlechter stellt, als es die Rechtslage hergibt. Sie sind überzeugt, dass ihnen die volle Entschädigung zusteht.
COVID-19 wirkt wie eine individuelle Schließung
Die Richter in Mannheim sehen das ähnlich. Eine Betriebsschließung, die über eine Rechtsverordnung und Allgemeinverfügungen erfolge, sei einer Einzelverfügung zur Schließung gleichzustellen. Nach Auffassung des Gerichts komme es für den Versicherungsschutz auch nicht darauf an, dass COVID-19-Erreger in den Versicherungsbedingungen nicht namentlich genannt sind. Entscheidend sei die faktische Betriebsschließungen, sie lösen den Anspruch auf Zahlung aus.
Fazit: Die Entscheidung in der Hauptsache ist zwar noch abzuwarten. Das LG wird aber wohl an seiner Haltung festhalten – zum großen Ärger der Assekuranz.
Urteil: LG Mannheim vom 29.4.2020, Az.: 11 O 66/20
Hinweis: Da es um viel Geld geht, gehen wir davon aus, dass die Versicherer alle Rechtsmittel ausschöpfen werden.