Erneute Verzögerung für den Smart-Meter
Die ohnehin schleppend verlaufende und dazu noch teure Energiewende bekommt den nächsten kräftigen Dämpfer. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Vollbremsung für den Einbau von Smart Meter vollzogen. Nach Ansicht der Richter genügen die vier derzeit lizensierten intelligenten Messsysteme allesamt nicht den gesetzlichen Anforderungen von § 30 Messstellebetriebsgesetz (MsbG). Die erlassene Allgemeinverfügung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kassierten die Richter wieder ein.
Zentraler Kritikpunkt: Die angebotenen Smart-Meter erfüllen nicht die Voraussetzungen zur technischen Zusammenarbeit (Interoperabilität) mit anderen Systemen. Ebenso unzureichend seien außerdem die Sicherheitsstandards.
Lizenz zum Geld drucken trägt nicht
Die für den Start des Smart-Meter-Roll-Outs notwendige Lizenzerteilung hatte das BSI übernommen. Vier Hersteller (PPC, Dr. Neuhaus, EMH und Theben) erhielten die heiß begehrte «Lizenz zum Geld drucken». Stromanbieter und andere Smart-Meter-Gateway-Nutzer hätten nur noch die Messstellen dieser Firmen verbauen dürfen. Dagegen hatte das Unternehmen Discovergy Aachen geklagt – und überraschend auch gewonnen. Beim OVG sind 47 weitere Verfahren anhängig, darunter auch die von vielen Stadtwerken.
Das BSI hat nach der für sie negativen Entscheidung des OVG in einer Sofortmaßnahmen alle Kläger von der Einbaupflicht der lizenzierten Geräte entbunden. Aus Sicht der Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) muss jetzt die gerichtlich verordnete Auszeit beim Rollout dafür genutzt werden, die „Zähler schnellstmöglich technisch nachzubessern, um nur noch voll funktionsfähige auf den Markt zu bringen.“ Die Zeit der "Beta-Versionen" sei endgültig vorbei.
Zum Hintergrund
Smarte Stromzähler sind ein zentraler Baustein der Energiepolitik der Bundesregierung. Bis 2032 sollen alle bisherigen analogen Zähler ausgetauscht sein. Begonnen wird mit den Großverbrauchern, die zwischen 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Smart-Meter-Gateway können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger weitergeben.
Denkbar ist auch eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage und Preis. Verbaut werden dürfen nur die Smart-Meter-Gateways, die durch das BSI lizensiert sind. Hacker sollen so nicht über die vernetzten Zähler die Stromversorgung lahmlegen können.
Fazit: Die am Markt verfügbaren zertifizierten intelligenten Messsysteme genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen und müssen nachgebessert werden.
Urteil: OVG Münster vom 4.3.2021, Az.: 21 B 1162/20