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Streit um Online-Bewertungen kein Einzelfall

Gericht zwingt Online-Portal zu fairen Bewertungen

Online-Bewertungen sind ein Wettbewerbsfaktor. Deshalb schauen viele Unternehmen genau darauf, wie sich das Ranking entwickelt. Aber was tun, wenn bei den Sternen oder
Likes nicht alles mit rechten Dingen zugeht?

Wer Bewertungen (im Internet) durchführt, muss einige Anforderungen erfüllen. Das Online-Portal Yelp muss jedenfalls wegen intransparenter und unklarer Bewertungen Schadenersatz an drei Fitness-Studios in München zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied jetzt zugunsten einer Betreiberin.

Bei Yelp haben Nutzer die Möglichkeit, Leistungen zu bewerten. Das reicht von einem Stern („Boah, das geht ja mal gar nicht") bis zu fünf Sternen („Wow! Besser geht's nicht"). Im streitigen Fall standen die Studios schlechter da, als es eigentlich dem rechnerischen Durchschnitt entsprochen hätte. Positive Bewertungen hatte Yelp einfach ausgenommen. Um das Ranking zu verbessern, bot das Online-Portal an, Anzeigen zu schalten.

Die Plattform muss sich jetzt anders aufstellen. Sie ist verpflichtet, ihren Internet-Auftritt zu ändern und die positiven Einschätzungen wieder sichtbar zu machen. Künftig müssen alle Bewertungen in das Gesamturteil einfließen und nicht nur diejenigen, die als „empfohlen" deklariert sind.

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