Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1664
Miet- und Kaufvertrag geht Miteigentümer nichts an

Keine Vertragseinsicht der Miteigentümer vor Vermietung oder Verkauf

Für Eigentümer von Wohnungen ist die Teilungserklärung ein wichtiges Dokument. Bestandteil ist die Gemeinschaftsordnung, die die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander festlegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste klären, ob in diesem Vertrag auch die Vorlagepflicht von Miet- oder Kaufverträgen vorgeschrieben werden kann.

In einer Wohnungs-Eigentümergemeinschaft mit drei Einheiten sieht die Teilungserklärung vor, dass die Vermietung einer Wohnung nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Eigentümer zulässig ist. Das ist ein unzulässiger Passus, wie jetzt der BGH entschied. 

Konkret ging es darum, dass der Eigentümer einer Wohnung den anderen mitteilte, seine Wohnung an eine namentlich benannte Familie mit vier Kindern vermieten zu wollen. 

Zustimmung der Miteigentümer nicht erforderlich

Den Entwurf eines Mietvertrages legte er den anderen Mitgliedern der Gemeinschaft trotz Aufforderung nicht vor. Die Eigentümer stimmten der Vermietung nicht zu. Es kam zum Prozess, der bis vor den BGH ging und den der vermietende Eigentümer gewann. 

Die Richter argumentierten: Die Nichtvorlage des Miet- oder Kaufvertrags sei kein wichtiger Grund, die nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderliche Zustimmung zur Vermietung oder Veräußerung einer Eigentumswohnung zu verweigern. Das sei nur aus wichtigem Grund möglich, die Nichtvorlage eines Vertrags gehöre nicht dazu.

Fazit: Wohnungseigentümer müssen auch ohne Vertragseinsicht entscheiden, ob sie einer Vermietung oder einem Verkauf zustimmen.

Urteil: BGH vom 25.9.2020, Az.: V ZR 300/18

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Ranking Stiftungsvermögen 2025

Zwei Banken an der Spitze – starke Konkurrenz folgt

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Zehn Banken haben sich im Wettbewerb um das beste Stiftungsangebot 2025 der Endauswahl gestellt. Bewertet wurden unter anderem Anlagevorschläge, Transparenz, Service und Investmentkompetenz. Zwei Institute stechen besonders hervor, doch auch die Verfolger zeigen solide Leistungen. Eine differenzierte Analyse zeigt, worauf Anleger achten sollten.
  • Fuchs plus
  • Sommerpause an der Börse entfällt

Nahost-Schock an den Finanzmärkten droht

© MivPiv / Getty Images / iStock
Die Börsen sind nervös: Der Konflikt zwischen Israel und Iran sorgt für unvorhersehbare Marktbewegungen. Ein potenzieller Kriegseintritt der USA könnte die Lage weiter verschärfen und die Ölpreise in die Höhe treiben. Besonders Europa und Japan wären negativ betroffen. Den Finanzmärkten droht ein Konjunktur- und Inflationsschock.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025 - Wie wir werten

Stiftung Denkmalpflege Hamburg sucht Partner für 12 Millionen Euro: So läuft das Auswahlverfahren

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
Neueste Artikel
  • BaFin: Geldstrafe wegen versäumter Zielmarktüberprüfung

Regulatorischer Weckruf: Donner & Reuschel muss 110.000-Euro-Geldbuße wegen WpHG-Verstoß bezahlen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Hamburger Privatbank Donner & Reuschel eine Geldbuße von 110.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Jahr 2021, bei dem die Bank die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarkts für ein selbst konzipiertes Finanzinstrument nicht durchführte.
  • Fuchs plus
  • Blufft China die USA auf dem Anleihemarkt?

Rätselhafte Neuverteilung von US-Staatsschulden

In den vergangenen Jahren haben sich die Hauptfinanziers der US-Staatsschulden deutlich verändert. China reduzierte seinen US-Anleihebestand erheblich, während Japan nun der größte Gläubiger ist. Überraschende Anstiege in belgischen und luxemburgischen Verwahrstellen werfen aber die Frage auf: Blufft China die USA?
  • Fuchs plus
  • USA wollen Dollar über Stablecoin-Regulierung stärken

USA wollen Stablecoins regulieren

US-Präsident Donald Trump drängt auf die Regulierung von Stablecoins durch den GENIUS Act. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Stablecoins, die an den US-Dollar gekoppelt sind, vollständig gedeckt und regelmäßig geprüft werden. Ziel ist es, den Dollar zu stabilisieren, besonders angesichts wachsender Konkurrenz durch den digitalen Euro und andere Währungen.
Zum Seitenanfang