Kurzfristige Anpassung des Dienstplanes nicht immer möglich
Mit der zunehmenden Digitalisierung in den Betrieben verwischen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Das betrifft auch die Planung von Einsatzzeiten, die teilweise sehr kurzfristig vorgenommen werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat nun geklärt, was Arbeitgeber dürfen und hat klare Grenzen gezogen.
Arbeitgeber können nicht davon ausgehen, dass Arbeitnehmer in ihrer Freizeit Änderungen des Dienstplanes zur Kenntnis nehmen. Denn in seiner Freizeit steht einem Arbeitnehmer ein Recht auf