Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2395
Auch kleine und mittlere Firmen betroffen

Viel mehr Bürokratie durch Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz wird Auswirkungen auf sehr viel mehr Unternehmen haben, als die Größengrenzen zunächst vermuten lassen. Copyright: Picture Alliance
Das Lieferkettengesetz wird zu großem bürokratischem Aufwand auch für kleine und mittlere Unternehmen führen – trotz seiner Geltungsgrenzen für Unternehmen ab 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitern. Denn die Unternehmen müssen von ihren Lieferanten einen Nachweis über deren Lieferkette verlangen.

Das "Lieferkettengesetz" wird zu einem Bürokratie -Monster für alle Firmen – auch die vermeintlich nicht betroffenen mit weniger als 3.000 Mitarbeitern. Zwar soll das "Sorgfaltspflichtengesetz", auf das sich die beteiligten Ministerien Arbeit, Entwicklungshilfe und Wirtschaft vorige Woche geeinigt haben, nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern (ab 1.1.2023, ab 2024 schon ab 1.000 Mitarbeitern) gelten. Aber die Großunternehmen können gar nicht anders, als den Aufwand des Nachweises auch an kleine Zulieferer weiterzureichen. Das Gesetz muss noch durch das Kabinett und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Unternehmen werden von ihren Zulieferern einen Nachweis über die Lieferkette verlangen

Die großen Unternehmen werden von allen Unternehmen, die ihnen zuliefern, einen Nachweis über ihre Lieferkette verlangen. Sich auf die Zusicherung eines Lieferanten zu verlassen, seine Lieferkette nach Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen untersucht zu haben, wird nicht reichen, um der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Darauf verweist Rechtsanwalt Lothar Harings von der Kanzlei Graf von Westfalen.

Bericht über die Lieferkette als Nachweis

Dazu wird ein Bericht über die gesamte Lieferkette nötig sein. Darin werden die Vorlieferanten genannt und die Einhaltung von Menschenrechten kontrolliert. Auf die Dauer wird es Zertifizierungen für Unternehmen im Ausland geben, mit denen diese ihre Einhaltung der Rechte ihrer Arbeiter und von Umweltschutzstandards nachweisen. Nur so kann ein Unternehmen deutlich machen, dass es seine Lieferkette kontrolliert.

Für viele Länder wird dies auf die Dauer bedeuten, dass sie kaum noch als Lieferanten für deutsche Unternehmen in Frage kommen, weil ihre Arbeitsrechts- und Umweltschutzstandards zu niedrig sind, um dem Lieferkettengesetz zu genügen. Zu denken ist dabei an Bangladesh – für die Textilindustrie ein wichtiger Standort –, Vietnam und in China sind die Uigurengebiete eine "No-Go-Area" für die Industrie. Aber auch Myanmar und Thailand unter der aktuellen Militärführung können darunter fallen. Afrikanische Länder ohnehin in großer Zahl. Aber schon Rußland und die Türkei sind mit der aktuellen Menschenrechtslage ein Problem für das Gesetz.

Gesetz enthält große Rechtsunsicherheit

Das Gesetz ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind noch recht genau definiert. Aber wann gehen Diskriminierung, problematische Anstellungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen oder Umweltverschmutzung so weit, dass sie unter das Gesetz fallen? Gehört Ungarn mit der dortigen Diskriminierung Homosexueller dazu?

Die genaue Bedeutung des Gesetzes wird erst durch Gerichtsurteile festgelegt werden. Durch das Gesetz kann ein Unternehmen sich nicht mehr auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern verlassen. Die Verantwortung des Unternehmens orientiert sich zukünftig an deutschen Standards und Rechtsrahmen.

Fazit: Das Lieferkettengesetz wird Auswirkungen auf sehr viel mehr Unternehmen haben, als die Größengrenzen zunächst vermuten lassen. Es mutet Unternehmen viel Bürokratie und eine hohe Rechtsunsicherheit zu.

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Falsche "Fairsprechen" entlarven

Unis basteln Greenwashing-Indikator

Viele Unternehmen setzen auf Nachhaltigkeit, einige mogeln dabei aber auch. Das nennt sich Greenwashing und ist ein Image-Risiko. In einem Forschungsprojekt soll nun ein Greenwashing-Indikator entwickelt werden.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Rendite vom anderen Ende der Welt

Aktien aus Neuseeland

Neuseeland liegt am anderen Ende der Welt - und darum selten in den Depots deutscher Anleger. Dabei bieten die Aktien aus dem vielseitigen Land durchaus attraktive Renditen. Nun kommen auch noch Chancen auf Währungsgewinne dazu. FUCHS-Kapital stellt Ihnen aussichtsreiche Aktien mit doppeltem Rendite-Hebel vor.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof urteilte zu verdeckter Gewinnausschütung

Irrtum ist keine vGA

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) können nur bewusst vollzogen werden, nicht aber durch einen Irrtum entstehen. Das ist die Stoßrichtung des Bundesfinanzhofes. Der musste in einem Fall urteilen, in dem einem Gesellschafter unwissentlich Vorteile gewährt wurden.
  • Fuchs plus
  • Teilentgeltlicher Verkauf von GmbH-Anteilen an Angehörige

Verkauf unter Wert ist steuerlich aufzuteilen

Wer GmbH-Anteile unter seinen Anschaffungskosten verkauft, muss den Verkauf steuerlich betrachtet aufteilen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Das Urteil hat Folgen für Verkäufer, deren Gewinn dadurch höher ausfällt.
Zum Seitenanfang