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Auch kleine und mittlere Firmen betroffen

Viel mehr Bürokratie durch Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz wird Auswirkungen auf sehr viel mehr Unternehmen haben, als die Größengrenzen zunächst vermuten lassen. Copyright: Picture Alliance
Das Lieferkettengesetz wird zu großem bürokratischem Aufwand auch für kleine und mittlere Unternehmen führen – trotz seiner Geltungsgrenzen für Unternehmen ab 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitern. Denn die Unternehmen müssen von ihren Lieferanten einen Nachweis über deren Lieferkette verlangen.

Das "Lieferkettengesetz" wird zu einem Bürokratie -Monster für alle Firmen – auch die vermeintlich nicht betroffenen mit weniger als 3.000 Mitarbeitern. Zwar soll das "Sorgfaltspflichtengesetz", auf das sich die beteiligten Ministerien Arbeit, Entwicklungshilfe und Wirtschaft vorige Woche geeinigt haben, nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern (ab 1.1.2023, ab 2024 schon ab 1.000 Mitarbeitern) gelten. Aber die Großunternehmen können gar nicht anders, als den Aufwand des Nachweises auch an kleine Zulieferer weiterzureichen. Das Gesetz muss noch durch das Kabinett und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Unternehmen werden von ihren Zulieferern einen Nachweis über die Lieferkette verlangen

Die großen Unternehmen werden von allen Unternehmen, die ihnen zuliefern, einen Nachweis über ihre Lieferkette verlangen. Sich auf die Zusicherung eines Lieferanten zu verlassen, seine Lieferkette nach Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen untersucht zu haben, wird nicht reichen, um der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Darauf verweist Rechtsanwalt Lothar Harings von der Kanzlei Graf von Westfalen.

Bericht über die Lieferkette als Nachweis

Dazu wird ein Bericht über die gesamte Lieferkette nötig sein. Darin werden die Vorlieferanten genannt und die Einhaltung von Menschenrechten kontrolliert. Auf die Dauer wird es Zertifizierungen für Unternehmen im Ausland geben, mit denen diese ihre Einhaltung der Rechte ihrer Arbeiter und von Umweltschutzstandards nachweisen. Nur so kann ein Unternehmen deutlich machen, dass es seine Lieferkette kontrolliert.

Für viele Länder wird dies auf die Dauer bedeuten, dass sie kaum noch als Lieferanten für deutsche Unternehmen in Frage kommen, weil ihre Arbeitsrechts- und Umweltschutzstandards zu niedrig sind, um dem Lieferkettengesetz zu genügen. Zu denken ist dabei an Bangladesh – für die Textilindustrie ein wichtiger Standort –, Vietnam und in China sind die Uigurengebiete eine "No-Go-Area" für die Industrie. Aber auch Myanmar und Thailand unter der aktuellen Militärführung können darunter fallen. Afrikanische Länder ohnehin in großer Zahl. Aber schon Rußland und die Türkei sind mit der aktuellen Menschenrechtslage ein Problem für das Gesetz.

Gesetz enthält große Rechtsunsicherheit

Das Gesetz ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind noch recht genau definiert. Aber wann gehen Diskriminierung, problematische Anstellungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen oder Umweltverschmutzung so weit, dass sie unter das Gesetz fallen? Gehört Ungarn mit der dortigen Diskriminierung Homosexueller dazu?

Die genaue Bedeutung des Gesetzes wird erst durch Gerichtsurteile festgelegt werden. Durch das Gesetz kann ein Unternehmen sich nicht mehr auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern verlassen. Die Verantwortung des Unternehmens orientiert sich zukünftig an deutschen Standards und Rechtsrahmen.

Fazit: Das Lieferkettengesetz wird Auswirkungen auf sehr viel mehr Unternehmen haben, als die Größengrenzen zunächst vermuten lassen. Es mutet Unternehmen viel Bürokratie und eine hohe Rechtsunsicherheit zu.

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