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Was von der Einlagensicherung gedeckt ist - und was nicht

Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?

Skyline von Frankfurt am Main mit Bankenviertel. © jotily / stock.adobe.com
Angesichts des Bankenbebens in den USA und Europa fragen sich wieder viele: Ist mein Geld bei der Bank sicher? FUCHSBRIEFE haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.
Wer im Zuge der Unsicherheiten bei Banken derzeit "nicht ruhig schlafen kann", sollte die Absicherungen seines Vermögens bei der Bank checken. FUCHSBRIEFE gehen zwar nicht davon aus, dass es zu einer Lehman-Krise 2.0 kommen wird. Pleiten wie die der Greensill-Bank haben aber gezeigt, dass es selbst in Niedrigzinsphasen zu Insolvenzen kommen kann. Bankkunden sollten daher immer ihre Rechte kennen. 

Einlagensicherungsfonds schützt bis zu einem gewissen Punkt

Grundsätzlich sind Einlagen bis 100.000 Euro beim jeweiligen Institut gesetzlich durch die Einlagensicherung geschützt. Bei Gemeinschaftskonten von z.B. Eheleuten erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro. Zudem gibt es bei erhöhtem Schutzumfang eine gesetzliche Einlagensicherung von 500.000 Euro. Das sind z.B. Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobilie resultieren, so die Bundesbank.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch private Sicherungssysteme. Das sind die des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Die senken jedoch ihr Schutzniveau immer weiter ab. Seit 01.01.2023 sind noch maximal 5 Mio. Euro Einlagen durch den BdB abgesichert, ab 2025 nur noch 3 Mio. Euro, ab 2030 nur noch 1 Mio. Euro.

Wertpapiere von Einlagensicherung nicht betroffen

Unter den Begriff der Einlagen fallen die meisten klassischen Geldmarkt-Konten. Das sind etwa Girokonten, Sparbriefe, Tages- und Festgelder. Auch Bausparverträge sind davon umfasst. Nicht unter die Einlagensicherung fallen Investmentfonds. Diese gelten als Sondervermögen und gelangen so im Falle einer Banken-Pleite nicht in die Insolvenzmasse. Auch Wertpapierdepots werden im Fall einer Pleite nicht in die Insolvenzmasse überführt.

Fazit: Wer über Bargeldbestände verfügt, die über die Einlagensicherung hinausgehen, kann erwägen das Geld auf mehrere Institute zu verteilen. Auch eine Verringerung der Cash-Bestände durch die Umschichtung in Sachwerte wie z.B. Gold, Kunst oder Wertpapiere kann Abhilfe schaffen.
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