Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?
Einlagensicherungsfonds schützt bis zu einem gewissen Punkt
Grundsätzlich sind Einlagen bis 100.000 Euro beim jeweiligen Institut gesetzlich durch die Einlagensicherung geschützt. Bei Gemeinschaftskonten von z.B. Eheleuten erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro. Zudem gibt es bei erhöhtem Schutzumfang eine gesetzliche Einlagensicherung von 500.000 Euro. Das sind z.B. Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobilie resultieren, so die Bundesbank.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch private Sicherungssysteme. Das sind die des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Die senken jedoch ihr Schutzniveau immer weiter ab. Seit 01.01.2023 sind noch maximal 5 Mio. Euro Einlagen durch den BdB abgesichert, ab 2025 nur noch 3 Mio. Euro, ab 2030 nur noch 1 Mio. Euro.
Wertpapiere von Einlagensicherung nicht betroffen
Unter den Begriff der Einlagen fallen die meisten klassischen Geldmarkt-Konten. Das sind etwa Girokonten, Sparbriefe, Tages- und Festgelder. Auch Bausparverträge sind davon umfasst. Nicht unter die Einlagensicherung fallen Investmentfonds. Diese gelten als Sondervermögen und gelangen so im Falle einer Banken-Pleite nicht in die Insolvenzmasse. Auch Wertpapierdepots werden im Fall einer Pleite nicht in die Insolvenzmasse überführt.