Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2345
Was von der Einlagensicherung gedeckt ist - und was nicht

Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?

Skyline von Frankfurt am Main mit Bankenviertel. © jotily / stock.adobe.com
Angesichts des Bankenbebens in den USA und Europa fragen sich wieder viele: Ist mein Geld bei der Bank sicher? FUCHSBRIEFE haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.
Wer im Zuge der Unsicherheiten bei Banken derzeit "nicht ruhig schlafen kann", sollte die Absicherungen seines Vermögens bei der Bank checken. FUCHSBRIEFE gehen zwar nicht davon aus, dass es zu einer Lehman-Krise 2.0 kommen wird. Pleiten wie die der Greensill-Bank haben aber gezeigt, dass es selbst in Niedrigzinsphasen zu Insolvenzen kommen kann. Bankkunden sollten daher immer ihre Rechte kennen. 

Einlagensicherungsfonds schützt bis zu einem gewissen Punkt

Grundsätzlich sind Einlagen bis 100.000 Euro beim jeweiligen Institut gesetzlich durch die Einlagensicherung geschützt. Bei Gemeinschaftskonten von z.B. Eheleuten erhöht sich der Schutz auf 200.000 Euro. Zudem gibt es bei erhöhtem Schutzumfang eine gesetzliche Einlagensicherung von 500.000 Euro. Das sind z.B. Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobilie resultieren, so die Bundesbank.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch private Sicherungssysteme. Das sind die des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Die senken jedoch ihr Schutzniveau immer weiter ab. Seit 01.01.2023 sind noch maximal 5 Mio. Euro Einlagen durch den BdB abgesichert, ab 2025 nur noch 3 Mio. Euro, ab 2030 nur noch 1 Mio. Euro.

Wertpapiere von Einlagensicherung nicht betroffen

Unter den Begriff der Einlagen fallen die meisten klassischen Geldmarkt-Konten. Das sind etwa Girokonten, Sparbriefe, Tages- und Festgelder. Auch Bausparverträge sind davon umfasst. Nicht unter die Einlagensicherung fallen Investmentfonds. Diese gelten als Sondervermögen und gelangen so im Falle einer Banken-Pleite nicht in die Insolvenzmasse. Auch Wertpapierdepots werden im Fall einer Pleite nicht in die Insolvenzmasse überführt.

Fazit: Wer über Bargeldbestände verfügt, die über die Einlagensicherung hinausgehen, kann erwägen das Geld auf mehrere Institute zu verteilen. Auch eine Verringerung der Cash-Bestände durch die Umschichtung in Sachwerte wie z.B. Gold, Kunst oder Wertpapiere kann Abhilfe schaffen.
Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Chart der Woche vom 18.04.24

BASF an Kursunterstützung kaufen

Wirkstofflösungen in kleinen Röhrchen © BASF SE 2023
BASF bietet charttechnisch orientierten Anlegern ein interessantes Bild. Im Jahr 2023 verlief die Aktie seitwärts zwischen klaren Kursmarken. Die obere Barriere hat die Aktie gerade überwunden. Der aktuelle Rücksetzer schafft eine Trading-Möglichkeit.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Industriemetall-Aktien

Metall-Sanktionen bieten Anlegern Chancen

Kupferrohre © magann / stock.adobe.com
In die Preise für die Industriemetalle kommt kräftig Bewegung. Auslöser sind neue Sanktionen durch die USA und Großbritannien gegen russische Industriemetalle. Daraus ergeben sich für Anleger einige Opportunitäten.
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
Zum Seitenanfang