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Umlegungsverfahren für Betriebs- und Privatvermögen

Gemischte Zuordnung beachten

Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Nimmt eine Gesellschaft an einem Umlegungsverfahren mit Grundstücken aus dem Betriebs- und Privatvermögen teil, ist danach jedes Grundstück zum Teil Betriebs- und zum Teil Privatvermögen. Bei einem Verkauf wird dann auf den Teil des Betriebsvermögens Einkommenssteuer fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
Der Fall: Eine GbR nahm mit mehreren - teils zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, teils zum steuerlichen Privatvermögen gehörenden - Grundstücken an einem Umlegungsverfahren teil. Da die Tauschgrundstücke nicht den gleichen Wert hatten erhielt die GbR auch eine Geldzahlung zum Ausgleich. Die erhaltenen Bauplätze konnten den eingebrachten Grundstücken nicht individuell zugeordnet werden, welche die GbR bei der Umlegung erhielt. So wurde jedes Grundstück anteilig Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Beim Verkauf hat dies dann steuerrechtliche Konsequenzen. Für jedes verkaufte Grundstück wurde für den Betriebsanteil Einkommensteuer fällig. Glück hatten die Verkäufer mit dem Teil des Privatvermögens. Hier war die 10 Jahresfrist bereits abgelaufen. Sonst wäre auch hier Einkommensteuer angefallen.

Fazit: Vermeiden Sie möglichst in einem Umlegungsverfahren private Grundstücke mit betrieblichen zu vermischen. Falls dies schon passiert ist: Kalkulieren Sie vor einem Verkauf die steuerlichen Konsequenzen und planen Sie die Liquidität entsprechend.

Urteil: BFH, VI R 22/20

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