Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2430
Umlegungsverfahren für Betriebs- und Privatvermögen

Gemischte Zuordnung beachten

Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Nimmt eine Gesellschaft an einem Umlegungsverfahren mit Grundstücken aus dem Betriebs- und Privatvermögen teil, ist danach jedes Grundstück zum Teil Betriebs- und zum Teil Privatvermögen. Bei einem Verkauf wird dann auf den Teil des Betriebsvermögens Einkommenssteuer fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
Der Fall: Eine GbR nahm mit mehreren - teils zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, teils zum steuerlichen Privatvermögen gehörenden - Grundstücken an einem Umlegungsverfahren teil. Da die Tauschgrundstücke nicht den gleichen Wert hatten erhielt die GbR auch eine Geldzahlung zum Ausgleich. Die erhaltenen Bauplätze konnten den eingebrachten Grundstücken nicht individuell zugeordnet werden, welche die GbR bei der Umlegung erhielt. So wurde jedes Grundstück anteilig Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Beim Verkauf hat dies dann steuerrechtliche Konsequenzen. Für jedes verkaufte Grundstück wurde für den Betriebsanteil Einkommensteuer fällig. Glück hatten die Verkäufer mit dem Teil des Privatvermögens. Hier war die 10 Jahresfrist bereits abgelaufen. Sonst wäre auch hier Einkommensteuer angefallen.

Fazit: Vermeiden Sie möglichst in einem Umlegungsverfahren private Grundstücke mit betrieblichen zu vermischen. Falls dies schon passiert ist: Kalkulieren Sie vor einem Verkauf die steuerlichen Konsequenzen und planen Sie die Liquidität entsprechend.

Urteil: BFH, VI R 22/20

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Alcoa will Alumina übernehmen

Alcoa-Aktie bekommt Übernahme-Schwung

Industriemetalle © phonlamaiphoto / stock.adobe.com
Alcoa ist ein Rohstoff-Unternehmen, das ganz groß im Alu-Geschäft ist. Allerdings läuft das Geschäft seit Jahren nur seitwärts. Jetzt will Alcoa das Unternehmen Alumina übernehmen. Das dürfte neuen Schwung geben, den auch Aktionäre nutzen können.
  • Fuchs plus
  • HotStock: Dr. Martens plc

Panik bei Aktie von Dr. Martens

Charttechnik © peshkov / stock.adobe.com
Für Dr. Martens geht es rund. Das Unternehmen hat einen sehr trüben Ausblick auf 2025 geliefert und der Vorstands-Chef nimmt seinen Hut. Das hat die Anleger in Scharen aus der Aktie getrieben. Ist der Kult-Schuh-Hersteller jetzt am Ende?
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: KANA Stiftungs- und Vermögensberatung GmbH mit quantagon

KANA geht zusammen mit quantagon nicht hinreichend in die Tiefe

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Die eigentlich angefragte KANA Stiftungs- und Vermögensberatung GmbH reicht ein Angebot der mit ihr kooperierenden quantagon financial advisors GmbH ein. KANA, ist zu erfahren, könne ergänzend umfassende Beratungsdienstleistungen für Stiftungen anbieten. an. Die Bandbreite der Themen reiche von der Formulierung der Anlagerichtlinie inklusive individueller Regelungen über die Unterstützung der Stiftungsbuchhaltung bis zur Beratung im Umgang mit der Stiftungsaufsicht. Was hat quantagon zu bieten?
Zum Seitenanfang