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Betriebsvermögen
  • FUCHS-Briefe
  • Sanierungskosten sofort steuerlich absetzen – der BFH macht´s mit!

Steuern sparen: Raus aus der Bilanz, rein ins Privatvermögen

Symbolbild Geld und Immobilien
Geld und Immobilien. © minicase / stock.adobe.com
Saniert ein Unternehmen ein Immobilie im Betriebsbesitz, werden die Sanierungskosten auf den Kaufpreis dazu gerechnet und erhöhen die Abschreibungsgrundlage - das wird schnell teuer. Stattdessen gibt es einen anderen Weg, mit dem sich vollkommen legal Steuern sparen lassen.
  • FUCHS-Briefe
  • Umlegungsverfahren für Betriebs- und Privatvermögen

Gemischte Zuordnung beachten

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Nimmt eine Gesellschaft an einem Umlegungsverfahren mit Grundstücken aus dem Betriebs- und Privatvermögen teil, ist danach jedes Grundstück zum Teil Betriebs- und zum Teil Privatvermögen. Bei einem Verkauf wird dann auf den Teil des Betriebsvermögens Einkommenssteuer fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
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  • Steuerliche Zuordnung von Vermögen

Sie können jetzt ohne Fristen entscheiden

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Mit der Mitteilung an das Finanzamt, ob Gegenstände dem Privat- oder dem Betriebsvermögen angehören, können Sie sich jetzt getrost Zeit lassen. Zumindest dann, wenn innerhalb der Frist bereits eindeutige Hinweise vorliegen, die zeigen welchem Vermögen der Gegenstand angehört. Der Vorsteuerabzug bleibt dann erhalten, entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
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  • Bundesfinanzhof entscheidet über stille Reserven

Nach Realteilung Vorsicht beim Unternehmensverkauf

Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof in München. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Aller guten Dinge sind drei – auch beim Unternehmensverkauf nach Realteilung. Wer gegen diese Daumenregel verstößt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
  • FUCHS-Briefe
  • Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Entscheidend sind die personellen Verflechtungen

Arbeitsvertrag
Zwei Personen mit Unterlagen. Copyright: Pixabay
Wer Betriebsvermögen erbt, kann sich über einige steuerliche Privilegien freuen. Allerdings wird es immer uneindeutiger, je mehr personelle Verflechtungen ins Spiel kommen.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH schränkt Steuerbegünstigung ein

Junges Vermögen lässt Erben alt aussehen

Die Erbschaftsteuer ist ein ewiger Zankapfel zwischen Fiskus und Erben. Inbesondere unternehmerischen Erben. Denn zur Zahlung der Erbschaftsteuer müssen unter Umständen Betriebsteile verkauft werden. Zwar hat der Gesetzgeber Verschonungsregeln in das Gesetz eingebaut. Aber die Finanzverwaltung legt diese eng aus. Jetzt war der Bundesfinanzhof am Zug.
  • FUCHS-Briefe
  • BFH gibt Hilfestellung

Die Kapitalgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen

Die Beteiligung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft, z.B. eine GmbH, kann zum Betriebsvermögen bei der Personengesellschaft gehören. Voraussetzung: Die Beteiligung an der GmbH muss dazu geeignet und bestimmt sein, die Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zu stärken. Wann das der Fall ist – und wann nicht – hat der BFH klargestellt.
  • FUCHS-Briefe
  • Geld verschenken, um Steuern zu sparen?

Stolperstein Erbschaftsteuer

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil gerade noch einmal geregelt, welche Vermögensübertragungen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden. Dabei bezog das Gericht auch dazu Stellung, wie Geldgeschenke zu beurteilen sind.
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  • Wenn „Kollege Unternehmer“ frisches Geld braucht

Eigenkapital als Nischeninvestment

Aktien, Anleihen sowieso, aber auch Immobilien stoßen bei der Erzielung nennenswerter Renditen mittlerweile an die Decke. Die Preise sind hoch, die Gewinnaussichten schwinden. Anders sieht die Sache noch in Investmentnischen aus. Mit stillen Beteiligungen lassen sich ordentliche Renditen erwirtschaften. Und der Anlagehorizont ist akzeptabel.
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  • Realer Kapitalerhalt kaum noch möglich

Betriebsvermögen glänzt

Spareinlagen stehen seit langem als Vermögensvernichter im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte – vor allem als Argument gegen die Niedrigzinspolitik der EZB (bei Inflationsraten überm Grenzwert von 2,0%). Doch inzwischen zeigt sich, dass auch andere Vermögensklassen Kapitalvernichter sind. Nur zwei Anlageklassen heben sich noch positiv heraus.
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  • Photovoltaik

Abzug eingeschränkt

Wenn Sie mit Photovoltaik Geschäfte machen, dürfen Sie nur die reinen Kosten für die Anlage selbst steuerlich ansetzen
  • FUCHS-Briefe
  • Auch Firmenvermögen anlegen

Privat- und Firmenvermögen

Unternehmer und Privatiers investieren viel Energie in die Verwaltung ihres Privatvermögens. Dass auch Betriebsvermögen für die Vermögensverwaltung interessant sein kann, kommt vielen nicht in den Sinn. Dabei lohnt es sich auch dieses aktiv anzulegen.
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