Junges Vermögen lässt Erben alt aussehen
Die Erbschaftsteuer ist ein ewiger Zankapfel zwischen Fiskus und Erben. Inbesondere unternehmerischen Erben. Denn zur Zahlung der Erbschaftsteuer müssen unter Umständen Betriebsteile verkauft werden. Zwar hat der Gesetzgeber Verschonungsregeln in das Gesetz eingebaut. Aber die Finanzverwaltung legt diese eng aus. Jetzt war der Bundesfinanzhof am Zug.