Begünstigung von Betriebsvermögen bleibt
In diesem Jahr wird es kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erbschaftsteuer mehr geben. Anhängig ist dort eine Verfassungsbeschwerde, dass die Erbschaftsteuer wegen der Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen verfassungswidrig ist. Das Urteil dürfte jetzt auf die lange Bank geschoben werden.