Immer stärkere Automatisierung der steuerlichen Außenprüfung
Alle privaten Belege sollten über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren aufgehoben werden. Platzsparend ist es, wenn Sie diese in einem digitalen Tool ablegen. Das betrifft auch Konsumausgaben z.B. im Urlaub. Das kann wichtig sein, wenn das Finanzamt fragt, wohin bestimmte Gelder abgeflossen sind. Kann der Steuerzahler das nicht belegen, sieht er sich im schlimmsten Fall Geldwäschevorwürfen konfrontiert.
BMF-Schreiben listet Prüfungsmethoden auf
Die Finanzverwaltung kann automatisierte, quantitative Prüfungsmethoden nutzen, um die Plausibilität der Aussagen eines Steuerzahlers zu prüfen. Welche konkreten Methoden die Behörden dabei anwenden dürfen, zeigt ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF). Möglich sind Zeitreihenanalysen, Ziffernanalysen, Struktur- und Verteilungsanalysen, summarische Risikoprüfungen und Stichprobenverfahren. Die Aufzählung sei aber nicht abschließend, so das BMF. Schätzungen der Finanzverwaltung sowie der Besuch vor Ort können sich anschließen.