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Bauförderung wird umgebaut

FUCHSBRIEFE kennen die neuen Leitlinien für energieeffizientes Bauen

Dämmung einer Hausfassade. © maho / Fotolia
Nach dem plötzlichen KfW-Aus der Neubau- und Sanierungsförderung für Energieeffizienz wird es bald eine Zwischenlösung geben. Das betrifft vor allem Neubauten, für die die Standards verschärft werden. FUCHSBRIEFE haben schon einen Einblick in die neuen Richtlinien recherchiert.

Der Schnellschuss von Robert Habeck, die KfW-Programme für die energetische Gebäudesanierung abrupt zu stoppen, ging nach hinten los, ist aber trotzdem der Auftakt zu einem grundlegenden Umbau des Fördersystems. Am 24. Januar wurde die KfW-Förderung gestoppt, schon Anfang Februar wieder in Kraft gesetzt. Anträge, die bis zum 24. Januar eingegangen sind, sollen noch genehmigt werden, wenn sie den alten Förderbedingungen entsprechen.

Neue Förderung bis Anfang 2023

Bis Anfang 2023 soll eine komplett neue Neubau-Förderung entwickelt werden. Für das Jahr 2022 gibt es eine Zwischenlösung. Die groben Linien der neuen Förderung haben FUCHSBRIEFE auf Anfrage beim Wirtschaftsministerium für Sie schon einmal in Erfahrung gebracht. Die Details, insbesondere zu den verschärften Standards:

  • Das Effizienzhaus 55 (EH 55) wird nicht mehr weiter gefördert. Das EH 55 benötigt 55% weniger Heizenergie, als ein Standard-Referenzgebäude. 
  • Bis Ende 2022 werden nur noch Neubauten nach den höheren Anforderungen EH40 gefördert, allerdings mit geringeren Fördersätzen und mit einer reduzierten Gesamtfördersumme (max. eine Mrd. Euro). 
  • Anfang 2023 soll die Neubauförderung komplett überarbeitet werden. Dabei wird der Referenzwert verändert. Neuer Bezugspunkt für die Förderfähigkeit und Höhe der Förderung werden die Emissionen pro Quadratmeter sein. Damit erfolgt eine Abkehr vom bisher gültigen Referenzwert für den CO2-Ausstoß eines Vergleichsgebäudes.

Sanierungsförderung wird unverändert wieder aufgenommen

Bei Sanierungen wird es dem Vernehmen nach keine Änderungen geben. Die Förderung soll bald wieder aufgenommen werden, voraussichtlich schon im März. Die bisherigen Effizienz-Klassen EH 70, EH 100 und Effizienzgebäude Denkmal werden unverändert beibehalten. 

Auch die Förderschwerpunkte bleiben bestehen. Gefördert werden kann die Dämmung von Dachflächen und Decken, die Erneuerung von Fenstern, der Austausch klimatechnischer Anlagen, Fernwärmeanschluss, der Austausch der Beleuchtung, eine Optimierung der Regelungstechnik und Gebäudeautomatisierung und ähnliche Maßnahmen.

Fazit: Die Bundesregierung wird die Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung in den kommenden beiden Jahren grundlegend neu aufsetzen. 2022 ist ein Übergangsjahr. Ab 2023 wird es insbesondere im Neubau höhere Grenzwerte und geringere Fördergelder je Bauwerk geben. Darauf wird sich die Bauwirtschaft einstellen müssen.
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