Zurück auf den Boden der Verfassung
Haarsträubender Umgang mit Richterspruch
Als Stück aus dem Tollhaus empfinde ich auch den Vorwurf von Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne), dass die Union und das Verfassungsgericht Schuld seien an den nun entstehenden Problemen. Mit einem für mich kaum noch auszuhaltenden Betroffenheits-Blick warnt Habeck vor der Abwanderung von Industrie und großen Job-Verlusten. Zur Erinnerung: Das ist der gleiche Minister, der noch vor wenigen Wochen von "existenzbedrohenden Energiepreisen" sprach und erklärte, dass "uns diese Energiepolitik Wohlstand kosten" werde.
Der Umgang mit dem BVG-Urteil ist haarsträubend. Dass die SPD prompt nach neuen Schulden ruft, war nicht anders zu erwarten. Dass aber auch die Grünen nicht eine Sekunde innehalten, sondern in die gleiche Kerbe schlagen, zeigt, dass sie das Prinzip Nachhaltigkeit eindimensional ökologisch, nicht aber ökonomisch, betrachten. Denn finanzielle Nachhaltigkeit würden einen Verzicht auf Schulden naheliegen. Diese langfristig relevante Dimension blenden die Grünen komplett aus.
Hält die FDP die rote Linie?
Mit Blick auf die FDP bin ich darum gespannt, ob die Liberalen an ihrer Position zur Schuldenbremse festhalten werden. Für mich wäre das nur konsequent und eine rote Linie für die Koalition. Auch die Forderung, Sozialleistungen zu streichen, halte ich für richtig. In einem Umfeld mit einem Mangel an Arbeitskräften ist es doch sinnvoll, einen schlanken und eher fordernden Sozialstaat zu haben. Ich erinnere mich, dass die FDP einst "lieber nicht, als schlecht" regieren wollte. Weichen die Liberalen nun dem Koalitionserhalt zuliebe von ihrer Schuldenposition ab, regieren sie nicht nur schlecht, sondern falsch. Der Druck allerdings dürfte erheblich werden, auch für künftige Regierungen. Die Politik wird jede sich bietende Gelegenheit nutzen, eine Krise dafür heranzuziehen, die Schuldenregeln auszuhöhlen. Auf EU-Ebene fährt der Zug schon lange in diese Richtung.
Vor allem aber frage ich mich, wann die Regierung in ihrem Tagesgeschäft wieder auf den Boden der Verfassung zurückfindet. Denn inzwischen musste Karlsruhe schon drei Mal bei wesentlichen Gesetzesvorhaben eingreifen. Das BVG hat bei der Wahlrechtsreform dazwischen gegrätscht, das Heizungsgesetz wegen Verfahrensfehlern gestoppt (FB vom 06.07.) und nun die Haushalts- und Energiewende-Planungen "gekillt".