Papierpreiserhöhungen und Bio-Plastik-Täuschung
Die Holzpreise steigen - die Papierindustrie gibt das in der nächsten Preisrunde mit großen Sprüngen weiter. Jetzt ist Mitsubishi-Papier am Zug. Aufgrund höheren Kosten - insbesondere in den Bereichen Zellstoff, Chemie und Fracht - zieht Mitsubishi HiTec Paper die Preisschraube für alle Spezialpapiere an. Ab dem 1. Juli 2022 kostet das gesamte Sortiment an gestrichenen Spezialpapieren (thermoscript, jetscript, giroform, supercote, barricote) weltweit 12% mehr.
Verpackungs-Alternative Bio-Plastik ist Verbrauchertäuschung
Derweil suchen viele Unternehmen nach Alternativen und greifen dabei vermehr zu Bio-Plastik. Dass sogenanntes Bio-Plastik eine Mogelpackung ist, wissen FUCHSBRIEFE-Leser schon (FB vom 04.04.2022). Unsere Einschätzung wird jetzt vom Arbeitskreis Abfall und Rohstoffe des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gestützt. Der sieht Bio-Plastik klar als Verbrauchertäuschung an. Es habe keinen ökologischen Mehrwert und solle insbesondere im Verpackungsbereich vermieden werden. Anders als das Bio-Label nahelege, habe Plastik aus nachwachsenden Rohstoffen nichts mit Bio-Lebensmitteln zu tun und weise keine bessere Ökobilanz auf als herkömmliche Kunststoffe. Ein ausführliches Paper dazu finden Sie hier: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bio-kunststoffe/
Eine interessante Alternative zu Papier - wenn auch nur in kleinem Maßstab - haben wir in der Schweiz entdeckt. In Biel haben zwei Jungunternehmerinnen Notizbücher aus diversen Pflanzen hergestellt. Sie fertigen die Buchdeckel in Handarbeit aus Pflanzenresten von Ananas, Weintrauben und Kakteen. Getestet wurden auch Reste von Äpfeln, Trauben, Kaffee, Kork und Pilzen. Eine kleine Buchbinderei in Bern war bereit, die Idee zu begleiten. Über 1.000 edle und zugleich nachhaltigere Notizbücher wurden bisher via Online-Shop und einzelne Papeterien verkauft. Die Büchlein eigenen sich z. B. als Firmenpräsent und lassen sich mit Logo versehen (mehr Infos: https://ju-moment.ch/)
Erinnerung: LUCID!
Am 1. Juli 2022 treten Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft. Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben (mehr Infos unter: https://lucid.verpackungsregister.org)