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Hohe Einkommensschwelle verhindert mehr Zuwanderung

Neues Zuwanderungsgesetz bringt keine Entlastung

Schild an einem Schaufenster mit der Aufschrift Fachkräfte gesucht. © Heiko Küverling / stock.adobe.com
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird den Zuzug von Facharbeitern kaum erleichtern. Zwar schafft das Gesetz bürokratische Erleichterungen zur bisherigen Regelung. Aber es werden neue Hürden aufgebaut. Gleichzeitig nimmt der Wettbewerb zu.

Mehr Schein als Sein - darauf dürfte es beim neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hinauslaufen. Selbst das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht im Gesetzentwurf davon aus, dass durch das Gesetz lediglich 60.000 zusätzliche ausländische Fachkräfte pro Jahr nach Deutschland kommen werden. Die Zahl könnte in einigen Jahren eventuell auf 75.000 Fachkräfte ansteigen, so das BMAS. Insgesamt werden bis 2035 allerdings etwa 400.000 Fachkräfte jährlich fehlen. Über 500.000 Stellen sind aktuell unbesetzt.

Einkommensschwelle erschwert Zugang

Ein großer Hemmschuh ist, dass die einwandernden Facharbeiter ein hohes Gehalt von ihrem Arbeitgeber in Deutschland bekommen müssen. Zu diesem Schluss kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das ist der Bundesagentur für Arbeit angeschlossen. 

Das Gehalt soll bei mindestens 45% (45,3% für Informatiker) der Beitragsbemessungsgrenzen zur allgemeinen Rentenversicherung liegen. Diese Schwelle entspricht mindestens einem Bruttomonatsverdienst von 3.285 Euro (neue Bundesländer: 3.195 Euro). Das sind aber etwa 50% mehr, als das mittlere Monatsverdienst von Fachkräften, die am Berufsanfang stehen. Von dem Mindestgehalt kann nur abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Deutschland verliert internationale Wettbewerbsfähigkeit

Die Regelung kann darum am ehesten für Einwanderer mit Studienabschluss und speziellen Qualifikationen angewandt werden. Der aufwachsende Verrentungswelle der Facharbeiter ab 2025 kann so aber nicht begegnet werden. Da hilft es nur wenig, dass das neue Einwanderungsgesetz bürokratische Hürden abbaut. Das betrifft etwa die Gleichwertigkeitsprüfung von Abschlüssen aus dem Ausland mit inländischen Abschlüssen.

Der internationale Wettbewerb um Fachkräfte ist längst entbrannt. Ob Deutschland überhaupt realistischerweise Fachkräfte in großer Zahl anwerben kann, also wettbewerbsfähig ist, darüber liegen dem BMAS keine Erkenntnisse vor, so ein Sprecher auf Anfrage von FUCHS. Mit den Staaten Europas, Japan und den USA befinden wir uns schon längere Zeit in Konkurrenz. Nun wird durch die Alterung der chinesischen Gesellschaft auch das Reich der Mitte zum immer stärkeren Wettbewerber.

Fazit: Das neue Einwanderungsgesetz wird nicht zu einer wesentlich größeren Zuwanderung nach Deutschland führen. Bei Hochqualifizierten kann die Zuwanderung mit der Neuregelung gesteigert werden, bei Facharbeitern kaum.

Hinweis: Unternehmen, die ausländische Fachkräfte anwerben wollen, sollten sich an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen wenden. Die Vermittlungsaktivitäten erstrecken sich sowohl ins In- als auch ins Ausland, z.B. über das Kooperationsnetzwerk der europäischen Arbeitsvermittlungen EURES.

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