Deutschland und Schweiz kooperieren künftig stärker bei Wettbewerbsfragen
Immer wieder kommt es im deutsch-schweizerischen Handel zu kartellrechtlichen Auseinandersetzungen. Diese grenzüberschreitenden Verfahren sollen in Zukunft effizienter bearbeitet werden können.
Das deutsche Kartellamt und die Schweizer Wettbewerbsbehörde werden künftig effizienter zusammenarbeiten. Im Kern geht es um die schnelle Bearbeitung von grenzüberschreitenden, kartellrechtlich-relevanten Vorfällen. So findet sich im Schweizer Kartellrecht