EU plant einfacheres Verfahren für Quellensteuer-Erstattung
Die Vorabbefreiungs- und Erstattungsverfahren für zu viel gezahlte Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen sollen ab 2027 einfacher werden. Das geht aus einem Referentenentwurf der EU hervor. Demzufolge soll es für innerhalb der EU getätigte Investitionen in börsengehandelte Wertpapiere ein EU-weites Verfahren für den Quellensteuerabzug geben. Aktuell zahlen Anleger oft sowohl im Heimatland Kapitalsteuern als auch im Ausland (Quellensteuer). Diese Doppelbesteuerung kann zwar zurückgeholt werden. Das Verfahren ist aber sehr aufwendig (FB vom 15.12.2022).
Schnellere und unkompliziertere Quellensteuer-Rückerstattung
Die FASTER-Richtlinie (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes) ist Teil des Aktionsplans für eine Kapitalmarktunion. Angestrebt ist, dass spätestens 50 Tage nach der Zahlung die zu viel gezahlte Steuer wieder auf dem Konto des Anlegers sein soll. Dafür soll ein Schnellverfahren eingeführt werden. Das müssen die größten Banken der Union (ca. 200 Institute) ihren Kunden anbieten. Kleinere Banken haben zwar eine Wahlmöglichkeit, sollten diesen Service aber nach unserer Einschätzung dann ebenfalls anbieten, um keinen Wettbewerbsnachteil zu haben.
Zudem wird FASTER die Digitalisierung der Steuerverwaltung vorantreiben. Die Ansässigkeitsbescheinigung in Papierform wird durch eine digitale Bescheinigung (eTRC) ersetzt. Darüber hinaus soll es nationale Register geben. Finanzintermediäre (Banken) melden dann der Verwaltung, von wem und an wen quellensteuerpflichtige Zahlungen erfolgen. Ziel dieser Meldung ist, Missbrauch (Cum-Ex-Geschäfte) einen Riegel vorschieben.
Richtlinie grundsätzlich richtig, aber ...
Die prinzipiell anlegerfreundliche Richtlinie sei richtig. Das erklärt das Quellensteuer-Fintech Raquest im Gespräch mit Fuchsbriefe. Neben dem steigenden Digitalisierungsdruck lobt Raquest, dass die Richtlinie die Banken in die Verantwortung nimmt und Reportingstandards implementiert. Das würde zudem auch einen positiven volkswirtschaftlichen Impact haben. Durch die Digitalisierung sollen 5 Mrd. Euro eingespart werden können, so die Kommission.
Problematisch sei aber, dass Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedsstaaten auch mit FASTER nicht behoben werden. So sei es möglich, dass nicht alle Länder die Richtlinie schnell oder vollständig umsetzen. Auffällig sei aktuelle etwa Italiens Finanzverwaltung. Die lässt sich für Quellensteuererstattungen besonders viel Zeit. Die Vermutung ist, dass die lange Bearbeitungszeit Anleger von Anträgen abhalten soll, so dass mehr in der römischen Staatskasse bleibt. Ob sich das grundlegend mit der neuen Richtlinie ändert, bleibe abzuwarten, meint Raquest.