Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
3131
Unwirksam bei berechtigten Zweifeln

Eigenbedarfskündigung als Druckmittel

Symbolbild Kündigung. © thorstenschiller / stock.adobe.com
Immer wieder eskalieren Streitereien zwischen Mietern und Vermieter. Was passiert, wenn der Vermieter daraufhin eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, um Druck auf die Mieter aufzubauen, musste in einem aktuellen Fall das Amtsgericht (AG) Münster entscheiden.

Wer einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt, darf nicht im Verdacht stehen, diese Kündigung als Druckmittel einzusetzen. Das fiel einem Vermieter vor dem Amtsgericht (AG) Münster auf die Füße. Er hatte es vor der Eigen­bedarfs­kündigung erfolglos mit den Mietern über eine Mieterhöhung verhandelt. Daraufhin meldete er Eigenbedarf an. Das AG verdächtigte ihn, dass die Eigen­bedarfs­kündigung als Druckmittel zur Durchsetzung der Mieterhöhung diene. Es wies darum die Kündigung zurück. 

Fazit: Eine Eigen­bedarfs­kündigung darf nicht als Druckmittel zur Durchsetzung einer Mieterhöhung dienen.

Urteil: AG Münster vom 28.11.2022, Az.: 98 C 1780/22

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 29 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Risikodisziplin bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, hunderte Anlageentscheidungen und völlig unterschiedliche Strategien. Dennoch zeigt die aktuelle Auswertung der FUCHS-Performance-Projekte ein erstaunlich einheitliches Bild. Nicht die aggressivsten Portfolios stehen vorne, sondern die Manager mit der konsequentesten Risikokontrolle. Während einzelne Häuser spektakuläre Vermögensstände erreichen, überzeugen andere durch außergewöhnliche Stabilität. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
Zum Seitenanfang