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Eigenbedarfskündigung als Druckmittel

Symbolbild Kündigung. © thorstenschiller / stock.adobe.com
Immer wieder eskalieren Streitereien zwischen Mietern und Vermieter. Was passiert, wenn der Vermieter daraufhin eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, um Druck auf die Mieter aufzubauen, musste in einem aktuellen Fall das Amtsgericht (AG) Münster entscheiden.

Wer einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt, darf nicht im Verdacht stehen, diese Kündigung als Druckmittel einzusetzen. Das fiel einem Vermieter vor dem Amtsgericht (AG) Münster auf die Füße. Er hatte es vor der Eigen­bedarfs­kündigung erfolglos mit den Mietern über eine Mieterhöhung verhandelt. Daraufhin meldete er Eigenbedarf an. Das AG verdächtigte ihn, dass die Eigen­bedarfs­kündigung als Druckmittel zur Durchsetzung der Mieterhöhung diene. Es wies darum die Kündigung zurück. 

Fazit: Eine Eigen­bedarfs­kündigung darf nicht als Druckmittel zur Durchsetzung einer Mieterhöhung dienen.

Urteil: AG Münster vom 28.11.2022, Az.: 98 C 1780/22

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