Eigenbedarfskündigung als Druckmittel
Wer einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt, darf nicht im Verdacht stehen, diese Kündigung als Druckmittel einzusetzen. Das fiel einem Vermieter vor dem Amtsgericht (AG) Münster auf die Füße. Er hatte es vor der Eigenbedarfskündigung erfolglos mit den Mietern über eine Mieterhöhung verhandelt. Daraufhin meldete er Eigenbedarf an. Das AG verdächtigte ihn, dass die Eigenbedarfskündigung als Druckmittel zur Durchsetzung der Mieterhöhung diene. Es wies darum die Kündigung zurück.
Fazit: Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht als Druckmittel zur Durchsetzung einer Mieterhöhung dienen.
Urteil: AG Münster vom 28.11.2022, Az.: 98 C 1780/22