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Nachlassverbindlichkeit
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  • Steuersparmöglichkeiten bei Nachlassverbindlichkeiten für Erben

Erbschaftsteuer mit doppeltem Pauschalbetrag mindern

Hölzernes Kreuz auf einem Friedhof
Hölzernes Kreuz auf einem Friedhof. © Christoph Hardt / Geisler-Fotopress / picture alliance
Wer eine große Erbschaft antritt, muss hohe Steuern zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Eine wichtige Rolle spielen dabei Nachlassverbindlichkeiten. FUCHSBRIEFE zeigen, wie Sie zwei Mal in den Genuss eines Pauschalbetrages kommen können.
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  • Verbindlichkeiten oder Verwaltungskosten – das ist für den Fiskus die Frage

Beim Nachlass sind Kosten nicht gleich Kosten

Auf den Einzelfall kommt es an… Das gilt auch bei der Frage, ob Kosten, die aus dem Nachlass entstehen, steuerwirksam oder nicht abzugsfähig sind. Der BFH hat jetzt klargestellt, welche Kosten worunter fallen.
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  • Wer trägt die Kosten?

Steuerhinterziehung im Nachlass

Eine Steuerhinterziehung zu erben, macht keinen Spaß. In der Regel wird man einen Anwalt damit beauftragen, das zu regeln. Doch was ist mit den Kosten, die entstehen?
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  • Erbschaftssteuererklärung darf nicht zu lange hinausgeschoben werden

Wenn die Erben sich nicht melden

Immer wieder kommt es vor, dass sich Erben schlichtweg nicht ausfindig machen lassen. Bei größeren Vermögen wird dann ein Nachlassverwalter einbestellt, der sich der Sache anzunehmen hat. Doch wie viel Zeit hat dieser, bevor ihm das Finanzamt auf die Füße tritt?
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  • Rechtskosten bei Erbschaftsstreit absetzbar

BFH plädiert auf Nachlassregelungskosten

Abbildung der Justitia
Rechtskosten bei Erbschaftsstreit sind steuerlich absetzbar. Copyright: Pixabay
Wenn zwei sich streiten, freut sich doch nicht immer der Dritte. Im Fall eines Nachlasses wäre dieser das Finanzamt gewesen. Doch der Bundesfinanzhof machte dem gierigen Amt einen Strich durch die Rechnung.
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  • Wenn die Erbschaft noch nicht „auseinandergesetzt“ ist

FA hat Zugriff aufs Privatvermögen

Ist eine Erbschaft noch nicht auseinandergesetzt, kann das zu Auseinandersetzungen führen. Das ist mehr als ein Kalauer, wie eine reiche Erbin eben erst erfahren musste. Auseinandersetzungen in der Familie führen dann schnell zu solchen mit dem Fiskus. Aber der hat freie Hand, wenn er die Erbschaftsteuer abkassieren will.
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  • Geplante Insolvenz reicht nicht zum Steuernachlass

Absicht reicht nicht

Solange eine Liquidation nicht rechtmäßig abgeschlossen ist, können etwaige steuerliche Folgen daraus auch nicht greifen.
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  • Bei einem Erbe nachträglich festgestellte Schäden mindern den Wert steuerlich nicht

Schäden sind keine ererbten Schulden

Nachträglich an einem ererbten Haus festgestellten Schäden mindern die Erbschaft nicht. Sie können – im Gegensatz zu ererbten Schulden – nicht vom Erbschaftswert steuermindernd abgezogen werden.
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  • Vergleich vor dem Bundesfinanzhof

Erbschaftsteuer: Abfindung mindert Steuerlast

Abfindungen an andere Erben mindern den Nachlass und damit die Erbschaftsteuer. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs vor dem Bundesfinanzhof.
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  • Erbschaftssteuer

Drei Jahre Zeit für Ansprüche

Sie können auch die Pflichtteilsansprüche anderer Hinterbliebener als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd geltend machen.
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