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Nießbrauch
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  • Bundesfinanzhof segnet Modell ab

Steuern sparen durch Nießbrauch-Vergabe an Kinder

Kette aus Papiermenschen
© Unclesam / stock.adobe.com
In Familien gibt es immer wieder Möglichkeiten, durch die Verlagerung von Einkünften und das Ausnutzen von Freibeträgen die Steuern zu optimieren. Die eigenen Kinder einzubeziehen, ist da eine Möglichkeit. Der Bundesfinanzhof (BFH) segnete jüngst ein solches Modell ab.
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  • Entscheidend sind die Verfügungsrechte

Schenkungsteuer bei lebenslangen Wohnrecht

Ein älteres Ehepaar sitzt auf einer Couch und betrachtet ein Tablet
Ein älteres Ehepaar sitzt auf einer Couch und betrachtet ein Tablet. Copyright: Pexels
Ein Ehepaar setzt sich zur Ruhe und vermacht das Haus an die Erben, behält sich aber noch ein lebenslanges Wohnrecht vor. Der Fiskus ruft laut "Schenkungssteuer!" und hält die Hand auf. Die darf er aber nur in bestimmten Konstellationen einziehen.
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  • Bevorzugtes Betriebsvermögen

Steuervorteile bei Landwirtschaft auch bei Niebrauch

Betriebsvermögen ist im Vererbungsfalle steuerlich bevorzugt. Das gilt auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Was aber ist im Falle einer nießbräuchlichen Nutzung?
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  • Nachrangigkeit beachten

Bei "doppeltem Nießbrauch" heißt es aufpassen

Unsere Gesellschaft altert rapide. Gleichzeitig erreichen immer mehr Mitbürger ein immer höheres Alter. Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt werden zunehmen. Das ist immer eine gute Möglichkeit zur Steuergestaltung. Doch wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn eine Erbschaft doppelt mit Nießbrauch belastet wird? Dazu gibt es jetzt ein höchstrichterliches Urteil.
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  • Bundesfinanzhof fällt unternehmerfreundliches Urteil

Nießbrauch verhindert nicht die Mitunternehmerschaft

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein unternehmerfreundliches Urteil gefällt. Es dreht sich um die Steuerbegünstigung bei der Schenkung einer Kommanditbeteiligung unter Vorbehalt des Nießbrauchs und bei Einräumung einer Stimmrechtsvollmacht für den Schenker.
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  • Vorsicht bei der Schenkung mit Nießbrauch

Wenn der Kapitaldienst zur Steuerfalle wird

Passen Sie bei der Gestaltung des Nießbrauchsrechts auf, wenn die Eltern weiterhin Zins- und Tilgung für ein Immobiliendarlehen fortführen (müssen). Denn: Je höher der Kapitaldienst, desto höher kann dann die Schenkungsteuer ausfallen! Das ist die Folge eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs.
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  • Vorsicht, Steuerbefreiung kann nachträglich entfallen

Das Familienheim nicht zu früh weiter übertragen!

Achten Sie im Erbfall sorgsam darauf, die geerbte Immobilie nicht zu früh weiter zu übertragen. Es gilt die 10-Jahres-Frist für die Steuerbefreiung. Und diese kann ganz schnell entfallen. Das zeigt ein aktueller Fall zeigt, der gerade vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt wurde.
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  • Nicht alles fällt unter den steuerfreien Nießbrauch

BFH setzt Steuervorteil Grenzen

Der Bundesfinanzhof als höchstes Steuergericht musste klären, wie damit umzugehen ist, wenn eine Immobilie im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen verkauft wird. Die Besonderheit: Die Immobilie gehörte bereits dem Sohn des Landwirts, doch der Vater hatte Nießbrauchrechte. Nun gab es Geld vom Käufer, dass er die Immobilie aus dem Nießbrauch entließ.
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  • Wenn Eltern trotz Nießbrauch Miete zahlen

Nachweispflicht für Gewinnerzielungsabsicht

Wer an die Eltern trotz Nießbrauchsrecht eine Wohnung gegen Entgelt vermietet, muss aufpassen. Denn (wie immer) achtet das Finanzamt darauf, dass während der vorgesehenen Laufzeit der Mietzahlung ein Gewinn erzielt werden kann.
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  • Wenn Werbungskosten geltend gemacht werden

Nießbrauch muss endlich sein

Nießbrauchsregelungen haben so ihre Tücken. Der BFH hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, in dem ein Erbe seiner Schwester deren Grundstücksanteil abkaufte und Werbungskosten für die Schuldzinsen geltend machen wollte. Doch dem kam ein Nießbrauchsrecht dazwischen.
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  • Wenn Werbungskosten für Erhaltungsaufwand über Jahre verteilt werden

Nießbrauch nicht vererbbar

Auch der Nießbraucher einer Immobilie kann als Vermieter Werbungskosten für Reparaturen am Haus geltend machen und das sogar über bis zu fünf Jahre strecken. Aber das Modell birgt ein finanzielles Risiko. .
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  • Auf die Einkünfteerzielungsabsicht kommt es an

Nießbrauch und Werbungskosten

Darlehenszinsen für ein nießbrauchbelastetes Grundstück können vorweggenommene Werbungskosten sein. Dafür muss aber klar sein, dass es tatsächlich eine künftige Einkommenserzielungsabsicht gibt.
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