Schenkungsteuer bei lebenslangen Wohnrecht
Ein Ehepaar setzt sich zur Ruhe und vermacht das Haus an die Erben, behält sich aber noch ein lebenslanges Wohnrecht vor. Der Fiskus ruft laut "Schenkungssteuer!" und hält die Hand auf. Die darf er aber nur in bestimmten Konstellationen einziehen.