Mitte Dezember werden die europäischen Währungshüter die Geldschleusen noch weiter öffnen. Für Unternehmen ist das dennoch keine sonderlich gute Nachricht.
Weltweit boomt das Schuldenwachstum. Copyright: Pixabay
Weltweit erleben wir seit Jahren insbesondere einen "Boom": bei der Verschuldung. Das gilt gleichermaßen für Staaten wie Unternehmen. Was dabei "hinten rauskommt", kann beileibe nicht mit dem Anstieg der Verbindlichkeiten mithalten. Das stellt so manche Regierungsstrategie infrage.
Die Unternehmen in der Eurozone sind im Kredit-Schlaraffenland unterwegs. Sie werden im Moment mit billigen Kreditangeboten überschüttet. Zudem geht auch noch die Inflation zurück. Das wirkt sich auf die Finanzierungskonditionen aus.
Wer bei Unternehmensfinanzierungen nur auf das Hier und Jetzt achtet, fährt einen gefährlichen Kurs. Denn je massiver die Zentralbank ins Zinsgefüge eingreift, desto mehr verliert es seine Steuerungsfunktion und Aussagekraft. Und es entsteht ein wachsendes Risiko abrupter Zinsänderungen.
FUCHS-Briefe
Bundesfinanzhof erlaubt keine Minderung des Betriebsgewinns
Bestimmte Betriebsausgaben dürfen (laut § 4 Abs. 5 Einkommensteuergesetz) den betrieblichen Gewinn nicht vermindern. Dazu gehören z.B. Aufwendungen für Geschenke über 35 Euro oder 30% der Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten oder auswärtige Gästehäuser. Der Bundesfinanzhof hat den Katalog jetzt erweitert.
Mittelständler greifen in ihrem Finanzierungsmix immer öfter zu Schuldscheinen. Das Emisssionsvolumen steigt rasant. Denn die Papiere haben Vorteile gegenüber Bankkrediten und Anleiheemissionen. Unternehmer sollten bei einer solchen Emission auf einige Eckpunkte achten.
Nießbrauchsregelungen haben so ihre Tücken. Der BFH hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, in dem ein Erbe seiner Schwester deren Grundstücksanteil abkaufte und Werbungskosten für die Schuldzinsen geltend machen wollte. Doch dem kam ein Nießbrauchsrecht dazwischen.
Beim Verkauf geschlossener Immobilienfondsanteile kann Ihnen die Bank die Zinsen erlassen. Ein höchstrichterliches Urteil sorgt dafür, dass Sie sich darüber wirklich freuen können.