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Steuerbescheid
  • FUCHS-Briefe
  • Fiskus nutzt komplexe Steuergesetzgebung zum Beschiss der Bürger

Wie der Staat aus Unrecht Recht macht

Wer zu spät aufmuckt, den bestraft der Fiskus. So erging es einem Miterben, dem zwei Grundstücke in der Schweiz zugefallen waren. Sein Finanzamt zockte ihn ab, indem es die deutsch-schweizerische Rechtslage völlig missachtete. Der Mann reagierte zu spät. Der BFH machte aus geschehenem Unrecht jetzt Recht.
  • FUCHS-Briefe
  • Postweg mit Subunternehmer macht alles kompliziert

Neues BFH-Urteil zu den Fristen für den Einspruch beim Steuerbescheid

Hat Ihnen das Finanzamt einen Bescheid per einfachem Brief zugeschickt, so wird kraft Gesetz fingiert, dass Sie den Bescheid drei Tage, nachdem ihn das FA zur Post gegeben hat, erhalten haben. Das gilt auch bei Übermittlung eines Bescheids durch einen privaten Postdienstleister. Für Sie hat das Konsequenzen bei der Einspruchs-Planung.
  • FUCHS-Briefe
  • Grobes Verschulden des Steuerberaters

Vergesslicher Steuerberater ist ein Risiko

Steuerberater sollten ihre Akten ordentlich führen. Dazu gehört auch, dass ihre Wiedervorlage funktioniert. Denn: Werden Verluste von Mandanten in der Einkommenssteuererklärung nicht rechtzeitig angegeben, ist nachträglich nichts mehr zu retten.
  • FUCHS-Briefe
  • Bei Steuerbescheiden kommt es auf die Reihenfolge an

Änderung geht bei Steuerbescheid vor Einspruch

Sind Sie mit einem Steuerbescheid nicht einverstanden, sollten Sie sich stets in einer bestimmten Reihenfolge gegen das Finanzamt wenden. Sonst gehen Ihnen womöglich Vorteile verloren.
  • FUCHS-Briefe
  • Der Brexit bringt Ltd. in die Bredouille

Steuerpflicht nach Aufgabe einer Ltd. bleibt bestehen

Angesichts des drohenden Brexit geben viele deutsche Unternehmen ihre Ltd. in Großbritannien auf. Damit entgehen sie allerdings nicht der Steuerpflicht in Deutschland, macht das Bundesfinanzministerium klar.
  • FUCHS-Briefe
  • Finanzamt darf nachbessern

Einspruch kann teuer werden

Erheben Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid, kann Ihnen das Finanzamt aus eigenem Ermessen Nachteile ins Nest legen.
  • FUCHS-Briefe
  • Aufbewahrungsfrist im Betrieb

Wegwerfen erlaubt

Für steuerlich relevante Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von in der Regel zehn  Jahren.
  • FUCHS-Briefe
  • Einspruch gegen steuerbescheide

Sorgfalt oberstes Gebot

Gegen Steuerbescheide müssen Sie rechtzeitig Einspruch einlegen. Um deren Rechtskraft zu vermeiden, sollten Sie einiges beachten.
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  • Steuern | Betrieb

Klassisch ist besser

Einsprüche gegen Steuerbescheide sind nur auf Papier gültig. Elektronisch übermittgelte „komprimierte Steuererklärungen“ werden nicht anerkannt.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuern

Haushaltsnah sparen

Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch im Garten erfolgen.
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  • Steuern

Netto vom Brutto

Als erstes Bundesland übermittelt Nordrhein-Westfalen in den Steuerbescheiden für 2013 auch die prozentuale Steuerbelastung des Einkommens.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuern | Recht

Der Bürger kapituliert

Finanzgerichtsverfahren dauern immer länger, ihre Zahl geht jedoch Jahr für Jahr zurück.
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