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Allgemeinverfügung statt Einzelfallentscheidung

Vereinfachte Rüstungsexporte in Partnerländer

© namning / stock.adobe.com
Die Exporte für Rüstungsgüter und solche Waren, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (dual use), unterliegen strengen Kontrollen. Das grüne Wirtschaftsministerium ist aber jetzt der Auffassung, dass diese für Lieferungen an enge Partnerländer nicht nötig seien. Darum sind nun einige Erleichterungen geplant.
Exportkontroll-Verfahren für Lieferungen an EU-Länder, NATO-Partner und enge Partnerländer (z.B. Korea, Chile) sollen künftig effizienter werden. Das kündigt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) an. 

Eine für alle, statt jeder einzeln

Ab September soll es statt Einzelfallentscheidungen dann Allgemeinverfügungen geben. Das gilt für viele Rüstungsgüter und auch für Güter, die sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können (Dual-Use). Voraussetzung ist, dass die gelieferten Güter vom Empfängerland im Anschluss nicht weiterverkauft werden. Für Drittländer gelten weiterhin Einzelfallprüfungen. 

Die konkreten Maßnahmen werden am 01.08. auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht und treten zum 01.09. in Kraft.

Fazit: Der Export von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern in Partnerländer wird erheblich erleichtert.
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