Einbau der Elektroladestation ist kein Alleingang
Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation für E-Autos. Die aktuellsten Neuerungen traten im November 2022 in Kraft. Wie und wo der Einbau aber konkret erfolgt, liegt allerdings im Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Das entschied das Landgericht Stuttgart.
Im verhandelten Fall wollte der Wohnungseigentümer unbedingt sein Konzept durchsetzen. Die Gemeinschaft hingegen wollte zunächst eine Firma mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts für die Anlage beauftragten und dessen Ergebnisse abwarten. Der klagende Eigentümer unterlag vor Gericht und musste sich damit abfinden, dass sein Konzept nicht zur Anwendung kam.
Fazit: Die Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet nach eigenem Ermessen über das "Wie" des Einbaus einer Elektroladestation.
Urteil: LG Stuttgart vom 5.7.2023, Az.: 10 S 39/21