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Neuer Eigentümer hat Zutrittsrecht

Zutritt zur Wohnung nicht dauerhaft verhindern

Tür öffnen. © MayR / stock.adobe.com
Das ist schon ungewöhnlich: Mieter weigern sich, den Neu-Eigentümer ihrer genutzten Immobilie zu einer Besichtigung hereinzulassen. Acht Termine ließen sie unter fadenscheinigen Gründen platzen. Das Amtsgericht München setzte der Posse ein Ende.

Das Amtsgericht (AG) München hat den neuen Eigentümern einer Mietwohnung recht gegeben, die ihren Mietern kündigten, weil sie die Besichtigung der gekauften Immobilie verhinderten. 

Die Mieter hatten bereits vor dem Eigentümerwechsel in der 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung gewohnt. Als diese zum Verkauf anstand, hatten sie Interessenten jede Besichtigung verweigert. Dennoch hatten die Alt-Eigentümer einen Käufer gefunden. 

Besichtigung boykottiert

Diese wollten ihre neu erworbene Wohnung zumindest nach dem Kauf genauer unter die Lupe nehmen und vereinbarten in einem Zeitraum von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Keiner kam zustande. Daraufhin hatten sie die Mieter abgemahnt und anschließend fristlos gekündigt. 

Die Mieter führten ganz unterschiedliche Gründe an, warum es mit dem Besuch nicht klappte. An einem Termin habe der Mieter sich auf eine Online- Schulung vorbereiten müssen. Die übrigen Termine seien an Corona-Tests, Isolationen und den Infektionsschutzbestimmungen gescheitert. 

Unzumutbares Mietverhältnis

Keiner der Gründe konnte das AG überzeugen. Den Eigentümern könne das Mietverhältnis nicht weiter zugemutet werden, erklärt die Richterin. Die Verweigerung, die Eigentümer in die Wohnung zu lassen, stelle einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

Fazit: Wenn Mieter den neuen Eigentümern einer Wohnung keinen Zutritt gewähren, kann das ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Urteil: AG München vom 26.8.2021, Az.: 474 C 4123/21

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