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Eine Geschichte über Lobbyarbeit, wundersame Vermehrungen und zusätzlichen Aufwand

Was die neue EU-Taxonomie für Anleger bedeutet

Blätter hinter einem milchigen Fenster. Copyright: Pexels
Mit der EU-Taxonomie legt die EU erstmals verbindliche Kriterien vor, mit denen die Nachhaltigkeit eines Unternehmens gemessen werden kann. Doch keine Maßnahme ohne Kritiker – die traten auch hier schnell auf den Plan. Was bedeutet die Verordnung für Anleger?

Die EU-Taxonomie ist da – und sie ist für Anleger ein zweischneidiges Schwert. Die Verordnung der EU legt erstmals verbindlich fest, welche Kriterien Finanzprodukte erfüllen müssen, um als nachhaltig zu gelten. Das schafft einen verbindlichen Maßstab, um Nachhaltigkeit zu bestimmen und ist ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing.

Wundersame Nachhaltigkeits-Vermehrung

Damit beginnen für Anleger aber gleich die Schwierigkeiten. Denn schon durch die der Taxonomie vorausgegangene EU-Transparenzverordnung gab es eine „wundersame Vermehrung“ nachhaltiger Fonds. Das für deutsche Kunden verwaltete Vermögen nachhaltiger Fonds ist in den ersten sechs Monaten 2021 um 215 Milliarden Euro auf 361 Milliarden Euro angestiegen, ermittelte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Das heißt: Viele Fonds, bekommen nun den „grünen“ EU-Stempel, ohne dafür etwas tun zu müssen. Anleger bekommen nun also eine viel größere Fondsauswahl präsentiert, durch die sie sich durchkämpfen müssen.

Auf der anderen Seite bleibt die Taxonomie doch hinter den Erwartungen vieler Organisationen zurück. Der europäische Dachverband für nachhaltige Finanzen Eurosif kritisiert das Paket als „politische Liste, die von industriepolitischen Erwägungen bestimmt wird“. Vor allem, dass Erdgas und Atomkraft durch die Taxonomie als nachhaltig deklariert werden, „untergräbt die Glaubwürdigkeit einer grünen Taxonomie und verlangsamt und hindert die (ökologische) Transformation“, teilt uns das Forum Nachhaltige Geldanlage (FNG) auf Anfrage mit. Statt einer „grünen Taxonomie“ hat die EU eine „Taxonomie des Übergangs“ entworfen, so das FNG.

Zusatzprüfung erzeugt Zusatzkosten

Die EU-Taxonomie wird zudem in Zukunft zum (kleinen) Kostentreiber. Für die Nachhaltigkeitsprüfung von Fonds sind in Zukunft Wirtschaftsprüfer zuständig. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erklärt auf Anfrage, dass es diese Zuweisung ausdrücklich unterstützt. Die Expertise der Wirtschaftsprüfer sei „unverzichtbar“, um gegen Greenwashing vorzugehen. Auf der anderen Seite werde dieser zusätzliche Prüfaufwand aber auch die Kosten steigern. Wie sehr, möchte das IDW nicht taxieren. Bisher schlagen Prüfer bei Fondskosten mit etwa 0,05% zubuche.

Fazit: Die EU-Taxonomie ist für Anleger mit einem „tiefen“ Nachhaltigkeitswunsch wenig hilfreich.

Hinweis: Laut FNG sollten Sie auf folgende Siegel achten, wenn Sie einen Atomkraftfreien-Fonds suchen: Das FNG-Siegel, das österreichische Umweltzeichen, den Nordic Swan oder das französische Greenfin Label. Keiner dieser Anbieter hat vor, seine Siegel für Atomkraft zu öffnen.

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