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„Ist mir zu teuer und der Nutzen zu klein“

Einzelhandel und KI fremdeln

Symbolfoto Künstliche Intelligenz. Copyright: Pixabay
Die Künstliche Intelligenz hat das Potenzial, durch die smarte Datenaufbereitung Unternehmen viel Arbeit abzunehmen. Eine aktuelle Erhebung zeigt jedoch, dass es im Einzelhandel vor allem zwei Gründe gibt, weshalb KI nicht zur Anwendung kommt.

Künstliche Intelligenz (KI) ist zu teuer, ihr Nutzen für den Einzelhandel ungewiss oder noch zu klein. Das sind zwei zentrale Botschaften, die wir aus einer Unternehmens-Befragung des Handelsverband Deutschland (HDE) ziehen. Etwa 50% der Befragten gaben dem HDE diese Antwort.

Immerhin: Die Bereitschaft KI im Handel zu nutzen, steigt. Im Jahr 2021 nutzen bereits 10,6% der Handelsunternehmen KI in einzelnen Bereichen (2019: 6,1%). 14,6% der Unternehmen nutzen KI noch nicht, planen es aber (2019: 13%).

Ein enttäuschtes Drittel

Bei 29% der Unternehmen, die bereits KI verwenden, fällt die Qualität der Anwendungen zum Teil deutlich geringer aus als geplant. Das heißt, dass die KI-Anwendungen hier nicht zu den gewünschten Verbesserungen bzw. Ergebnissen führen. Diese Zahlen sollten vor allem für die Bereitsteller und Programmierer von KI-Lösungen alarmierend sein. Bei ca. einen Drittel der Kunden bleiben sie hinter den Erwartungen zurück.

Die Anwendungsmöglichkeiten von KI sind grundsätzlich groß. Der Hauptgedanke dahinter ist immer Prozesse effizienter zu gestalten. Auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel kann KI Abhilfe schaffen. Mit KI lässt sich das Produktsortiment kundenoptimierter gestalten, der Auftritt in den Online-Medien verbessern, die Inventur automatisieren, der Energieverbrauch steuern. Eine Übersicht über weitere Anwendungsbeispiele finden Sie z.B. auf der Website des HDE. Auch FUCHSBRIEFE informieren Sie regelmäßig über aussichtsreiche neue KI-Anwendungen (vgl. z.B. FB 28.10.21).

Förderungs-Boost durch die Ampel?

Gute Nachrichten: Die Kosten-Hürde wird in Zukunft spürbar sinken. Dafür spricht einerseits die (wenn auch schleppende) zunehmende Anwendung von KI. Zum anderen ist der Zeitpunkt der HDE-Erhebung nicht zufällig gewählt. Die Ampel-Parteien verhandeln derzeit ihr Regierungsprogramm für die nächsten vier Jahre – da kommt ein Zwischenruf des Branchen-Verbands nicht von Ungefähr.

Im Sondierungspapier finden sich bereits verheißungsvolle Formulierungen. „Wir streben einen besseren Zugang zu Daten an, insbesondere um StartUps sowie KMU neue innovative Geschäftsmodelle in der Digitalisierung zu ermöglichen“, heißt es da. Umgesetzt werden könnte das mittels eines geforderten „Zukunftsfonds“. Staatliche Förderprogramme sollten im Bereich KI also möglich sein.

Vorgehen zur Implementierung von KI-Anwendungen

Für die Anwendung von KI im Unternehmen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Das könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Machen Sie eine Bedarfsanalyse. Wo könnte Ihnen KI im operativen Geschäft Arbeit abnehmen? Welche Bereiche könnten einen Effizienz-Boost gebrauchen?
  2. Suchen Sie sich geeignete Anbieter. Dabei können Ihnen auch einschlägige Branchen-Verbände behilflich sein. Es empfiehlt sich Angebote von mindestens drei Dienstleistern einzuholen.
  3. Achten Sie nicht nur auf die Investitionskosten, sondern auch auf die fortlaufenden Kosten für Betreuung und Wartung. Führen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse durch.
  4. Welche verbindlichen Versprechen kann Ihnen der Dienstleister zum Effekt der Anwendung geben? Legen Sie ihn darauf fest, um nicht zum „enttäuschten Drittel“ der HDE-Umfrage zu gehören.
  5. Können Kunden-Rezensionen die Glaubwürdigkeit und Qualität des Anbieters bezeugen?
  6. Kann er Ihnen einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung Ihres Projekts geben? Gibt es Regressansprüche bei Verzug? 

Fazit: Im Bereich KI ist noch viel Luft nach oben. Sie wird aber wichtiger, schon allein weil es für Unternehmen schwieriger wird, qualifiziertes Personal anzuwerben.

Hinweis: Eine Übersicht über weitere Anwendungsbeispiele finden Sie auf der Website des HDE. Auch FUCHSBRIEFE informieren Sie regelmäßig über aussichtsreiche neue KI-Anwendungen (vgl. z.B. FB 28.10.21). Das mögliche Vorgehen zur Implementierung von KI-Anwendungen skizzieren wird in der Online-Fassung des Artikels.

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