Keine Haftung für Lohnansprüche
Das Gerichte betonte, dass die Verpflichtung zur Entgeltzahlung auch beim Mindestlohn nur gegenüber der Gesellschaft besteht. Eine Verlagerung dieser Pflicht auf die Geschäftsführer und ihr Privatvermögen, akzeptierten die Richter nicht.
Der Fall: Ein Arbeitnehmer