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Nach Unfall kein Anspruch auf Luxusmietwagen

Porsche reicht als Ersatz für einen Ferrari

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall brauchte ein Ferrari-Fahrer für die Zeit der Reparatur einen adäquaten Ersatz. Den fand er in einem Lamborghini. Tagesmietsatz der italienischen Nobelmarke: 500 Euro. Die Rechnung sollte die Versicherung bezahlen. Die weigerte sich und der Fall landete prompt vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle.

Ein unfallgeschädigter Ferrari-Fahrer kann die Kosten für einen Lamborghini als Mietwagen nicht bei der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Das entschied das OLG. 

Die Richter, offensichtlich keine Auto-Narren, entschieden, dass so ‚profane’ Fahrzeuge wie Porsche, BMW, Audi oder Mercedes (Tagespreis: maximal 250 Euro) für die elf Tage Überbrückung durchaus angemessen gewesen wären. So hätte verhindert werden können, dass der Preis für das Ersatzfahrzeug exorbitant hoch ausgefallen ist. 

Extravagantes zahlt die Versicherung nicht

500 Euro Tagessatz kostete der Lamborghini, 147 Euro pro Tag zahlte die Versicherung. Und das zu Recht. Bei der Schadensregulierung sind diejenigen Kosten zu ersetzen, die ein „verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich seines Fahrzeugs für erforderlich halten darf.“ 

Einen völlig „schrankenlosen“ Ersatzanspruch gebe es nicht, so die Richter in Celle. Gute Fahreigenschaften, normaler Komfort, bequemer Sitz, Klimaanlage - ist das vorhanden, sei das völlig ausreichend. Eine „zweckfreie Freude am Fahren“, eine Luxusausstattung und ein extravagantes äußeres Erscheinungsbild seien im deutschen Recht jedenfalls nicht vorgesehen.

Fazit: Für Geschädigte bei einem Verkehrsunfall ist es zumutbar, sich für eine kurze Zeit mit einem weniger komfortablen Wagentyp zu begnügen, wenn ein typengleiches Fahrzeug nur für eine besonders hohe Miete zu haben ist.

Urteil: OLG Celle vom 25.11.2020, Az.: 14 U 93/20

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