Schützt Datenschutz vor dem Finanzamt?
Es hätte mildere Mittel gegeben
Es hätte mildere Mittel für das Finanzamt gegeben, um an die Daten zu kommen. So hätte das Finanzamt die Herausgabe der Kontoauszüge vor Gericht erstreiten können. Das würde zwar länger dauern, wenn die Klage bis zum Ende ausgefochten würde. Der Steuerzahler hätte durch die Rechtsbehelfsbelehrung und nach Konsultation seines Anwalts aber womöglich bereits Einsicht gezeigt und der Forderung nachgegeben.
Fazit: Besteht für das Finanzamt ein Herausgabeanspruch, darf es sich entsprechende Unterlagen auch unter Umgehung des Steuerzahlers beschaffen. Die DSGVO schützt nicht vor dem Amts-Durchgriff.
Urteil: BFH, IX R 32/21