Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1894
Kleinbetriebe brauchen keinen Kündigungsgrund

So gehen die Vorteile eines Kleinbetriebs verloren

In großen Unternehmen ist die Kündigung eher eine knifflige Angelegenheit: Arbeitgeber müssen in jedem Einzelfall das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwenden. Anders Arbeitgeber, die einen Kleinbetrieb führen: sie haben ‚Kündigungsfreiheit‘. So lange sie die Fristen beachten, können sie kündigen, wen und warum sie wollen. Arbeitgeber, die gleich mehrere Kleinbetriebe führen und dadurch über die magische Beschäftigtenzahl von fünf rutschen, können allerdings diese Freiheit nicht mehr nutzen.

Beachten Sie: Wenn Sie mehrere Kleinbetriebe mit weniger als fünf Beschäftigten führen, kann das Kündigungsprivileg für Kleinbetriebe verloren gehen! In Kleinbetrieben bis zu fünf Beschäftigten braucht der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, um sich von Beschäftigten zu trennen.

Im konkreten Fall ging es um ein Antiquitätengeschäft, eine Videothek und einen Onlinehandel, die einen gemeinsamen Geschäftsführer hatten. Unter Nutzung der ‚Kündigungsfreiheit‘ wollte der Kleinunternehmer eine langjährige Mitarbeiterin entlassen. 

Gemeinsamer Geschäftsführer bei drei Kleinbetrieben

Es kam zur Klage beim Arbeitsgericht, bei der die Beschäftigte auf Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) pochte. Ihr Argument: Die Geschäfte der Kleinunternehmen würden in Form eines Gemeinschaftsbetriebs geführt. Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein folgte der Klage. 

Argumente des Gerichts: Der Unternehmer leite alle Betriebe. Es gab zusätzlich auch eine gemeinsame Buchführung. Und in Summe lag die Zahl der Beschäftigten deutlich über fünf. Der Vorteil einer leichteren Kündigung eines Kleinbetriebs seien damit hinfällig, so die Richter.

ehrere Kleinbetriebe können einen Gemeinschaftsbetrieb mit mehr als fünf Beschäftigten bilden; dann gilt bei einer Kündigung das Kündigungsschutzgesetz.

Urteil: LAG Schleswig-Holstein vom 7.10.2020, Az.: 3 Sa 139/2

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
  • Fuchs plus
  • Aufwertungstrend dürfte sich fortsetzen

Thailands Währung will nach oben

Thailands Wirtschaft läuft. Die Notenbank erwartet ein Wirtschaftswachstum von 2,6% in diesem Jahr. 2025 soll es sogar noch mehr sein. Angeschoben wird die Konjunktur insbesondere vom Tourismus und dem privaten Konsum. Das wird auch dem Bath noch Flügel verleihen.
Zum Seitenanfang