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Kritik am "Teflon-Verbot" von Verbänden und Unternehmen wirkt

EU erwägt Ausnahmen beim PFAS-Verbot

Einleitungsrohr © Jodocos / stock.adobe.com
„Ewige Chemikalien“, auch PFAS genannt, sollen in Europa nahezu vollständige eingeschränkt werden. Die Kritik von Unternehmen und Verbänden am umfassenden Verbot dieser Stoffe, zu denen auch Teflon zählt, nimmt aber stark zu. FUCHSBRIEFE wissen: Nun werden in Brüssel erste Ausnahmen diskutiert.

Beim geplanten Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) werden in Brüssel nun erste Lockerungen diskutiert. So hören wir, dass die EU-Kommission Ausnahmen für die Halbleiter- und Elektrolyseure-Produktion erwägt. FUCHSBRIEFE hatten Sie im Februar erstmals auf die geplanten umfassenden Verbote hingewiesen (Stichwort: Teflon-Verbot, FB vom 20.02.2023). Insgesamt sind  von der angedachten EU-Regelung 10.000 Chemikalien und eine Vielzahl von Produkten und Branchen (z.B. Medizintechnik, Maschinenbau, Möbelindustrie, Bau) betroffen.

Die Diskussion über Ausnahmen geht in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht aus. So ist die Ansicht in vielen Branchen und Unternehmen. Punktuelle Ausnahmen zuzulassen, „ist sinnlos“, meint z.B. Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA). „Das würde am Ende zu Tausenden von Ausnahmen führen und wäre nicht handhabbar.“

Verbände üben scharfe Kritik am pauschalen PFAS-Verbot 

PFAS sollten stärker nach ihren Risikogruppen unterteilt werden, fordert der VDMA. Außerdem sollten etwa Fluorpolymeren vom Verbot ausgenommen werden, so der Verband. Zudem warnt die Lobbygruppe davor, dass ein umfassendes PFAS-Verbot die Energiewende enorm behindern könnte, weil PFAS auch bei Photovoltaik und Windkraft-Technologien zum Einsatz kommen.

Auch Medizintechnik-Unternehmen schlugen jüngst Alarm. So verweisen Unternehmen aus dem Bereich gerade auf die Vorteile der Langlebigkeit von PFAS. Diese Eigenschaft bräuchten sie speziell für ihre Produkte. Andernfalls könnten z.B. Herzschrittmacher, Stents und künstliche Gelenke nicht mehr wie bisher hergestellt werden. Erste Unternehmen würden darum auch schon über Standortverlagerungen nachdenken.

Unternehmen können sich am Konsultationsprozess beteiligen

Der Konsultationsprozess für das PFAS-Verbot läuft noch. Wenn Sie daran teilnehmen und Lockerungen (oder Beschränkungen) beim PFAS-Verbot erwirken wollen, können Sie sich noch bis zum 25. September beteiligen. Das erste Einschwenken der EU zeigt, dass die Kritik der Verbände und Unternehmen durchaus Wirkung erzielt. 

Fazit: Der Gegenwind gegen ein umfassendes PFAS-Verbot nimmt seitens der Unternehmen zu. Das ist verständlich. Zwar sind viele der Chemikalien schädlich, oftmals sind deren Eigenschaften für viele Produkte aber auch zwingend notwendig. Brüssel wird eine bessere Abwägung zwischen wünschenswerten Zielen und "Nebenwirkungen" finden müssen.

Hinweis: Gute Informationen gibt es vom DIHK: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/pfas-regulierung-ihre-expertise-ist-gefragt-94850

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