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Milliardenstrafe für Meta

USA soll EU bei Datenschutzabkommen entgegenkommen

Apps auf einem Smartphone. © Julien Eichinger / stock.adobe.com
Die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ist doch nicht so stumpf, wie viele Kritiker es ihr vorwerfen. Weil der US-Konzern Meta (Facebook) dagegen verstieß, muss das Unternehmen 1,3 Mrd. US-Dollar Strafe zahlen. Um die US-Unternehmen zu schützen, muss Washington nun der EU entgegenkommen.

In das neue Datenschutzabkommen zwischen den USA und Europa (Trans-Atlantic Data Privacy FrameworkTrans-Atlantic Data Privacy Framework, TADPF) wird nun Bewegung kommen. Auslöser ist der Urteilsspruch der EU-Datenschutzbehörde gegen Meta. Die sah im Datensammelverhalten des US-Konzerns (Facebook, Instagram, Whatsapp) erhebliche DSGVO-Verstöße. Meta übermittelt Daten von EU-Bürgern in die USA. Und das ohne, dass ein angemessener Schutz der EU-Bürger vor der Überwachung durch die US-Regierung gewährleistet sei. Die aufgebrummte Strafe dafür: 1,3 Mrd. US-Dollar.

Von dem EU-Urteil sind US-Unternehmen jeder Größe betroffen. Dazu zählen neben den Riesen Microsoft, Google und Zoom auch zahlreiche amerikanische KMU, etwa aus den Bereichen Cybersicherheit, Cloud und IT usw. Während große Unternehmen sich in Europa Rechenzentren leisten können, könnten die kleineren ohne entsprechende Regelungen absehbar aus dem Markt gedrängt werden.

Neues Datenschutzgericht sorgt noch für Fragezeichen

Das Datenschutzabkommen dürfte noch im Sommer 2023 beschlossen werden, meint zumindest Meta. Es soll im dritten Anlauf (nach dem Scheitern von "Safe Harbor" und "Privacy Shield") endlich einen sicheren Rechtsrahmen für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA liefern. 

Kernstück ist nun ein neues Gericht zur Datenschutzüberprüfung, das in den USA angesiedelt sein soll. Wie dieser Data Protection Review Court arbeiten soll, ist von amerikanischer Seite aber noch nicht transparent dargelegt worden. Derzeit hat das neue Gericht noch nicht einmal eine Website. Zudem wäre es nach jetzigem Stand möglich, dass US-Überwachungsgesetze das Gericht aushebeln könnten. Darum ist der europäische Gesetzgeber noch skeptisch. EU-Kommission und EU-Parlament bemängeln die Intransparenz des geplanten Gerichts. Sie befürchten, dass viele Klagen schlicht abgelehnt werden könnten, ohne die Möglichkeit sich wirksam dagegen zu wehren. Außerdem hakt es bislang noch an Sicherheitsfreigaben für die Richter und Sonderanwälte der EU.

Washington muss es nun richten

Der Ball liegt damit auf der Seite der US-Politik. Wir rechnen damit, dass sie den europäischen Partnern entgegenkommen werden. Denn die Amerikaner haben mehr zu verlieren als die Europäer: Im Jahr 2021 lag die US-Euro-Dienstleistungsbilanz bei 332 Mrd. US-Dollar, davon 201,7 Mrd. Euro auf US-Dienstleistungsexporte. Zudem ist die Errichtung von Rechenzentren in Europa mit hohen Investitionen verbunden – und das bei der Unsicherheit der hiesigen Energieversorgung.

Fazit: Um die US-Unternehmen vor weiteren Milliardenstrafen zu schützen, wird Washington auf einen zügigen Abschluss des US-EU-Datenschutzabkommens hinwirken. Die Details stehen noch aus. Klar ist aber: Wer sich an das neue Gericht wenden will, wird Hilfe von (amerikanischen) Spezialkanzleien benötigen.
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