Sich vom Finanzamt nicht alles gefallen lassen lohnt sich
Ein Blick in die kürzlich veröffentlichte Einspruchsbearbeitungsstatistik der Finanzämter zeigt, dass es sich lohnt einem Bescheid zu widersprechen. Denn es ist keinesfalls so, dass der Steuerzahler mit Masse immer abgebügelt wird. Im Gegenteil: Zu 63,4% wird dem Begehren des Steuerbürgers entsprochen. Nicht einmal 2% der Verfahren werden vor Gericht verhandelt. FUCHSBRIEFE erklären, was Sie daraus für sich ableiten sollten.
Die Gesamtzahl der Einsprüche scheint einen zu erschlagen
Die Finanzverwaltung wird mit Verfahren im Millionenbereich konfrontiert. Mehr als drei Millionen Bescheide aller Art wurden allein in 2021 angefochten. Zudem lagen noch gut 2,5 Millionen unerledigt aus dem Vorjahr vor. Das erste, was jeder Unternehmer daraus ableiten sollte, ist Mut zum Einspruch zu haben. So viele „Rote Reiter“, den manche bei Einspruchseinlegung befürchten, gibt es gar nicht.
Das Zauberwort in diesem Verfahren lautet Abhilfe
Das Beste, was dem Einspruchsführer passieren kann, ist, wenn das Amt Einsicht zeigt und dem Begehren voll entspricht. Das heißt im Amtsjargon Abhilfe. Und tatsächlich wurden fast 64% aller Einsprüche so erledigt. Das ist eine ebenso überraschende wie ermutigende Zahl. Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist zwar darauf hin, dass es sich beim angegriffenen Bescheid deswegen nicht immer um einen Rohrkrepierer vom Amt handeln muss. Oft wird das Verfahren auch einfach offengehalten. Dann ist Zeit für weitere Erklärung, Argumentation oder das schlichte Nachreichen von vorher für unbedeutend gehaltenen oder noch nicht vorhandenen Belegen gewonnen.
Selbst die Einspruchsentscheidung hilft weiter
Wird nicht abgeholfen, entgeht eine Einspruchsentscheidung. Dann legt sich das Amt aber genau fest, warum es nicht abhilft. Dies ist wiederum sehr wertvoll für die Strategiefrage, ob vor Gericht gezogen wird. Offensichtlich sind die Begründungen dann aber so schlüssig, dass weniger als 2% der Einsprüche nun als Klage weiterverfolgt werden. Das spart dem Unternehmer Geld im Klagerisiko.
Fazit: Wenn sich aus einem Bescheid der Finanzverwaltung irgendetwas Störendes ergibt, sollte dringend über einen Einspruch nachgedacht werden. Er wird genau in die Stoßrichtung erhoben, in der der Unternehmer weitere Verbesserungen erhoffen kann. Der vorschnelle Verzicht auf einen Einspruch kann eine unternehmerische Fehlentscheidung sein!
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2022-10-14-statistik-ueber-die-einspruchsbearbeitung-in-den-finanzaemtern-im-jahr-2021-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2