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Steuerfestsetzung
  • FUCHS-Briefe
  • Schutzmöglichkeit gegen Steuerbescheide

Auch Nonsens hilft manchmal gegen Haftungsbescheide

Eine Person unterschreibt ein Dokument
Person unterschreibt ein Dokument. © Antonioguillem / stock.adobe.com
Steuerzahler sollte unbedingt die Einspruchsfristen bei der Steuererklärung beachten. Werden die "verschlafen", ist es schwer, bestandskräftige Bescheide noch anzugreifen. Das Finanzgericht Münster hat für solche Fälle aber einen "Rettungsring" geschaffen.
  • FUCHS-Briefe
  • Staat will mit Zinsen bestrafen und erziehen

Finanzgerichte bestehen auf Rechnungszins 6%

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
© Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat den Zinssatz von 6% für Nachzahlungen oder Erstattung für verfassungswidrig erklärt. Es gibt aber Finanzgerichte, die dem BVG widersprechen. Der Zinssatz müsse teilweise weiter gelten, als Strafe oder Erziehungsmaßnahme. FUCHSBRIEFE nennen Ihnen die Daumenregel, womit Sie wann rechnen müssen.
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  • BFH öffnet Schwarzgeld-Erben eine Tür

Was tun mit geerbten Schwarzgeldkonten?

Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer
Mann steckt Geldscheine in einen schwarzen Koffer. © motortion / stock.adobe.com
Das hat schon so manchem die Freude an einem erklecklichen Erbe verhagelt. Nach und nach stellt sich heraus, dass der Verstorbene es mit seiner Steuererklärungspflicht nicht immer so genau genommen hat. Die Hinterbliebenen fragen sich dann vor allem: Was tun? Der Bundesfinanzhof hat nun mit einer langjährigen Regelung gebrochen. Das öffnet Erben eine Tür.
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  • Spekulationsverluste realisieren

Totalverluste steuerlich konservieren und verrechnen

Abwärtsgerichteter Börsenkurs
Abwärtsgerichteter Börsenkurs. © enjoynz / Getty Images / iStock
Kurz vor dem Jahresende lohnt es sich, im Anlageportfolio nochmal aufzuräumen. Dabei kann es auch hilfreich sein, Verluste zu realisieren - um sie mit anfallenden Gewinnen zu verrechnen. Aber was tun, wenn Anleger "tote" Aktien im Depot haben?
  • FUCHS-Briefe
  • Einspruchstatistik der Finanzämter ermutigt

Sich vom Finanzamt nicht alles gefallen lassen lohnt sich

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Streitigkeiten mit dem Finanzamt sind wenig beliebt - doch die Erfolgschancen eines Widerspruchs sind besser als viele meinen. Das geht aus der Einspruchsbearbeitungsstatistik der Finanzämter hervor. FUCHSBRIEFE fassen die zentralen Ableitungen daraus für Sie zusammen.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebliche Vermietungsgrundstücke im Vorteil

Der Umsatzschlüssel schleicht sich zurück

Euromünzen rollen über einen überdimensionalen 200-Euro-Geldschein
Euro Münzen und 200 Euro © Harald Richter/ Panthermedia
Wer sein Grundstück gemischt nutzt, also gewerblich und privat vermietet oder selbst nutzt, möchte den Umsatzschlüssel oder Pro-Rata-Satz bei der Vorsteueraufteilung. Denn der bringt regelmäßig deutlich mehr Vorsteuerabzug ein als ein Flächenschlüssel. Denn gewerbliche Mieten sind regelmäßig deutlich höher als private. Sie werden außerdem noch mit 19% USt. in Rechnung gestellt werden. Schwenken Sie mit dem BMF wieder auf Pro-Rata!
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsprüfung nach positivem Bericht noch anfechtbar

Schlussmitteilung als Verwaltungsakt angreifen

Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch
Laptop und Unterlagen mit Finanzdaten auf einem Tisch. © miztanya / stock.adobe.com
Kurioser Fall: Die Betriebsprüfung ergibt, dass nichts zu beanstanden ist - und doch ist der Unternehmer unzufrieden. Denn aus dem Schlussgespräch der BP ergab sich, dass es sogar noch besser für den Unternehmer ginge. Die meisten Unternehmer belassen es dann aber dabei, um den Fall nicht neu "aufzumachen". Genau das geht aber und kann sich lohnen.
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  • Steuern sparen mit Zukunftsinvestitionen

Neue Regelungen für Investitionsrücklage

Münzen
Geld. © gerenme / iStock / Thinkstock
Das Geschäftsjahr neigt sich dem Ende, die Planungsphase für das neue Geschäftsjahr wird "heiß". Um die Steuerlast für das noch laufende Jahr zu reduzieren, sollten Unternehmer nach vorn denken. Wer jetzt Zukunftsinvestitionen plant, kann ordentlich Steuern sparen. Und dabei gibt es jetzt sogar deutliche Verbesserungen für Unternehmer.
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  • Mitteilungsverordnung wurde erweitert und zusammengefasst

Alle Behörden melden dem Finanzamt

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Dass der Steuerzahler gläsern ist, wissen viele - allerdings nicht, dass es sich dabei um "gut geputztes Klarglas" handelt. Das zeigt die aktuelle Neufassung der Mitteilungsverordnung des Finanzministerium (BMF) nochmal genau.
  • FUCHS-Briefe
  • Doppelte Gebühr für mehrere Antragsteller

Happige verbindliche Finanzamtsauskunft

Der Steuerzahler kann sich nach § 89 der Abgabenordnung über die steuerliche Behandlung von genau bestimmten, geplanten, also noch nicht verwirklichten Sachverhalten vorab vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilen lassen. Daran sind dann grundsätzlich das Finanzamt und auch die Steuergerichte gebunden. Diese verbindliche Auskunft lässt sich der Staat aber teuer bezahlen.
  • FUCHS-Briefe
  • Finanzämter

Nur direkte Prüfungen

Außenprüfungen des Fiskus dürfen gezielt nur über den zu Prüfenden erfolgen. Prüfungen über Angelegenheiten von Dritten sind dagegen nicht zulässig.
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  • Ausland | Steuern

EuGH mindert Auslandssteuern

Haben Sie Einkünfte in Ländern, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, können Sie auf ermäßigte Steuern hoffen.
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