Behauptung reicht für Schadenersatz
Unternehmen müssen sich vor AGG-Hoppern in Acht nehmen, denen der Klageweg sehr leicht gemacht wird. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG). Das sprach einem Bewerber gerade eine Entschädigung über mehrere tausend Euro zu - auf Basis einer einfachen Behauptung des Abgelehnten. FUCHSBRIEFE beleuchten den Fall und zeigen, wie Unternehmer teure Fallen umgehen können.