Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Missbrauch des AGG eindämmen soll. FUCHSBRIEFE erklären die für Unternehmen relevanten Fakten.
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Landesarbeitsgericht stärkt Arbeitgeber bei Scheinbewerbungen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat klargestellt, dass Annahmeverzugslohn nur bei ernsthaften Bewerbungsbemühungen gewährt wird. Der Fall zeigt, dass Arbeitgeber bei unzureichenden Nachweisen der Schadensminderungspflicht keine Lohnzahlungen leisten müssen.
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Personal: Karrierewebseiten und Bewerbungsprozesse müssen besser werden
Einen passenden Angestellten zu finden, ist meist eine schwierige Aufgabe. Dabei tummeln sich genug Jobsuchende auf dem Markt. Machen Bewerber negative Erfahrungen im Bewerbungsprozess, kann es die Marke des Arbeitgebers schädigen.
Mit dem Benachteiligungsverbot von Schwerbehinderten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei einer Stellenbesetzung müssen die Betriebe ausgesprochen sorgsam umgehen. Nur so können sie Schadensersatzsprüche von abgelehnten Schwerbehinderten erfolgreich zurückweisen. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat sich jetzt zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens geäußert und die Souveränität des Arbeitgebers besonders betont.
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Wie sich Arbeitgeber vor AGG-Betrügern schützen können
Unternehmen müssen sich vor AGG-Hoppern in Acht nehmen, denen der Klageweg sehr leicht gemacht wird. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG). Das sprach einem Bewerber gerade eine Entschädigung über mehrere tausend Euro zu - auf Basis einer einfachen Behauptung des Abgelehnten. FUCHSBRIEFE beleuchten den Fall und zeigen, wie Unternehmer teure Fallen umgehen können.
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Unternehmen nutzen Chancen der Digitalisierung noch nicht
Welches Unternehmen hat die beste Karriere-Webseite? Dieser Frage ist die Hochschule Rhein Main in Wiesbaden nachgegangen. FUCHSBRIEFE haben die Auswertung analysiert, zeigen Erfolgsfaktoren für die Karrierewebseiten auf und weisen darauf hin, was Unternehmen im Online-Personalmarketing besser machen können.
Digitale Bewerbungstools sind heute Standard. Die alte Bewerbungsmappe hat weitgehend ausgedient. Dennoch: Die Arbeitnehmervertretung ist nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Einstellungen anzuhören. Aber wie?
Bei der Besetzung offener Stellen im Betrieb stellt sich zwangsläufig die Frage: Soll es eine interne oder externe Besetzung sein? Ein mit dem Betriebsrat vereinbartes innerbetriebliches Ausschreibungsverfahren, ist jedenfalls noch keine Vorabentscheidung für interne Bewerber.
Der Geschäftsleiter des CIF (Center for Innovative Finance) an der Universität Basel nennt es "ein riesengroßes Problem" - für Universitäten und Unternehmen mit internationalem Personal ist es heute ein aufwendiges Unterfangen, echte von gefälschten Abschlüssen in Bewerbungsunterlagen zu unterscheiden...
Die Personalberatung Korn-Ferry hat eine Studie zu den Trends am Bewerbermarkt gemacht. Mit einigen erstaunlichen Ergebnissen. Man sieht: Not macht erfinderisch.
‚Schwerbehinderte Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt', dies ist ein Standardsatz in Stellenausschreibungen. Damit allein ist es aber nicht getan. Auch das Auswahlverfahren muss Chancengleichheit sichern, wie jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg festgestellt.
Die Unternehmen setzen bei der Personalsuche immer stärker auf Soft Skills. Die fachliche Eignung rückt ein Stück in den Hintergrund. Auslöser ist der schnelle und teils schlecht prognostizierbare Wandel der Anforderungen.
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Viele Betriebe gehen planlos in die Bewerberauswahl
Viele Betriebe hören bei der Personalauswahl vor allem auf den Bauch. Das führt immer wieder zu Fehlentscheidungen und hohen Folgekosten. Das lässt sich vermeiden.
Arbeitgeber sollten ihre Bewertung auf Portalen kennen. Denn zunehmend orientieren sich Bewerber an den dort hinterlegten Urteilen und bewerben sich häufig nicht bei negativer Bewertung.
Angesichts der Lage am Arbeitsmarkt sollten Sie Bewerber nicht zu lange „schmoren" lassen. Der frühe Vogel fängt den Wurm – das gilt auch für gesuchte Mitarbeiter. Rasches, flexibles Handeln gibt Ihnen hier einen Vorsprung.
Ab 25. Mai gilt die neue Datenschutzverordnung. Sie fordert auch bei der Rekrutierung von Personal eine Anpassung der Vorgehensweise. Dazu gehören zusätzliche Informationen an die Bewerber.