Diesmal ganz anders: Bier-Kartell ist kein Problem
Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für einen kartellartigen Zusammenschluss. Ganz im Gegensatz zur üblichen Praxis erlaubt die Behörde den Zusammenschluss von 39 Familienbrauereien zu einem Kartell der besonderen Art. Die KMUs beabsichtigen eine Gesellschaft zu gründen. Name: "Die Freien Brauer GmbH & Co. KG". Diese Vereinigung soll die Einkaufsbedingungen des Einzelhandels gemeinsam rechtlich prüfen und auch verhandeln. Obwohl auch zu konkreten Konditionen wie Preisen, Preisbestandteilen und Absatzmengen individuelle Vereinbarungen zwischen den Brauereien und dem Einzelhandel getroffen werden sollen, hat das Bundesamt keine kartellrechtlichen Bedenken, erklärte die Behörde in ihrer Stellungnahme.
Und das ist der Hintergrund für die ungewöhnlich wettbewerbsrechtliche Ansage: Das Marktumfeld für Brauereien hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verändert. Die Nachfrage nach Bier ist rückläufig, Absatz und Pro-Kopf-Verbrauch sinken stetig. Wurden in Deutschland im Jahr 2000 noch gut 125 Liter Bier pro Kopf konsumiert, waren es im vergangenen Jahr laut Statista gerade einmal noch 95 Liter. Konsolidierungsprozesse stärken die Marktposition großer international agierender Braukonzerne.
Kartell soll die Kleinen schützen
Für die in Deutschland zahlreich vertretenen Kleinbrauereien wird es vor diesem Hintergrund immer schwieriger sich zu behaupten. Um konkurrenzfähig zu bleiben, setzten sie auf Kooperationen. Und genau dieses Vorhaben haben sie dem Kartellamt gemeldet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch die Kooperation wird es kleinen Brauereien ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegeben wurden.“
Die oft noch familiengeführten Betriebe könnten sich dadurch besser gegen den Handel behaupten. Zudem können sie so bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ein Stück weit ausgleichen. Die Brauereien sind regional tätig, verfügen selten über eine Rechtsabteilung und haben geringe Marktbedeutung. Ihre Marktanteile sind zwar regional unterschiedlich. Sie liegen aber bei deutschlandweiter Betrachtung unter fünf Prozent. Das machte es der Kartellbehörde leicht, grünes Licht zu geben.