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Mieter
  • FUCHS-Briefe
  • Auskunftsanspruch des neuen Mieters

Alter Mietvertrag als Beleg

Vermieter sind in Punkto Miete gegenüber dem neuen Wohnungsnutzer zur Transparenz verpflichtet. Aber müssen sie deshalb gleich eine Kopie des alten Mietvertrags vorlegen?
  • FUCHS-Briefe
  • Lärmattacken im Mietshaus

Viel Lärm um Nichts?

Das gibt es gar nicht selten: Ein Mieter tyrannisiert die Hausgemeinschaft durch permanente Ruhestörungen. Aber: Darf der Vermieter deshalb kündigen? Diese Frage wurde jetzt am Amtsgericht München verhandelt.
  • FUCHS-Briefe
  • Wie verfahren am Ende des Mietverhältnisses – BGH gibt Hinweise

So funktioniert die Abrechnung der Mietkaution

Für den Vermieter ist sie eine Sicherheit: die Mietkaution. Dennoch gibt es viel Streit in diesem Punkt. In seiner aktuellen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt geklärt, wie die Parteien, nach Beendigung eines Mietverhältnisses, mit der Kaution umgehen können.
  • FUCHS-Briefe
  • Einbauten des Vormieters beim Mietzins anrechenbar

Mieterhöhung trotz hoher Ablöse möglich

Eine für Vermieter und Mieter gleichermaßen wichtige Frage musste jetzt das Landgericht (LG) Berlin beantworten: Darf der Vermieter den Mietzins anheben, weil sich der Komfort der Wohnung verbessert hat, obwohl der Mieter für die Renovierung des Vormieters eine Ablösezahlung geleistet hat?
  • FUCHS-Briefe
  • Herausgabe eines Kellerraums

Mieter nutzt einfach falschen Keller

Die Wohnung ist verkauft, der neue Eigentümer sucht seinen Keller, Nummerierung oder Namensschilder Fehlanzeige. In jüngster Zeit müssen sich immer öfters sogar Gerichte mit der falschen Zuordnung von Kellerräumen beschäftigen.
  • FUCHS-Briefe
  • Umzug ins Pflegeheim

Kein Sonderkündigungsrecht

Für die Kündigung einer Mietwohnung ist eine Drei-Monatsfrist üblich. Es gibt aber Ereignisse, die den sofortigen Auszug notwendig machen. Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein solcher Fall. Aber was passiert dann mit dem Mietvertrag?
  • FUCHS-Briefe
  • Mündliche Abreden, Vorbesitzer

Zusagen des Vorbesitzers binden den neuen Eigentümer

Mündliche Verabredungen des Vorbesitzers mit einem Mieter muss auch der neue Erwerber respektieren. Sie müssen allerdings handfest untermauert und nachgewiesen sein..
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