Verlängerung der Räumungsfrist: Nur wenn nachweisliche keine Wohnung aufzutreiben ist
54.000 Mal erhielten im Jahr 2018 Gerichtsvollzieher den Auftrag, Wohn- und Geschäftsräume zwangsweise zu räumen. In den meisten Fällen geht es dabei um nicht gezahlte Mieten. Trotzdem sollten Vermieter sich überlegen, ob sie diesen Weg gehen: Er ist kompliziert, langwierig, teuer und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Ein Vergleich ist meist einfacher.