Videobeweis bei Kündigung trotz DSGVO verwertbar
Datenschutz ist kein Täterschutz. Diesen Grundsatz hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Aber darf ein Arbeitgeber deshalb auch Überwachungsvideos auswerten – trotz geltendem Datenschutz? Das oberste Arbeitsgericht in Erfurt musste das entscheiden.