BGH präzisiert Schadenersatzpflicht des Ex-Vermieters
Mieter, die wegen einer Pflichtverletzung ihres Vermieters ausziehen, können Anspruch auf Schadenersatz haben. Die Maklerkosten für den Kauf einer eigenen Immobilie bekommen sie allerdings nicht erstattet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Fällen entschieden, dass Mieter keine Maklerkosten als Schadensersatz zustehen.
Einem Berliner Mieter war wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Mithilfe eines Maklers kaufte er sich eine Eigentumswohnung. Dafür stellte ihm dieser fast 29.500 Euro Provision in Rechnung. Weil der Vermieter die Wohnung tatsächlich aber nie nutzte, hält der Mann den Eigenbedarf für vorgetäuscht, die Kündigung sei also ohne Grund erfolgt. Er klagte auf Schadenersatz.