Chancen auf Reform der Immobiliensteuern
Die grundsätzliche Neugestaltung der Besteuerung von Immobilien nimmt Fahrt auf. Sie wird auch von der mitregierenden FDP und "Hüterin der Eigentumsrechte", FDP, begrüßt. Katja Hessel (FDP), Vorsitzende des Finanzausschusses des letzten Bundestags, erklärt auf Anfrage von FUCHSBRIEFE, die FDP befürworte grundsätzlich eine Neugestaltung der Immobiliensteuern.
Den Anstoß gab eine Studie des ifo- Instituts unter Beteiligung der renommierten Steuerrechtlerin Johanna Hey (Uni Köln), Christoph Spengel (Uni Mannheim) und ifo-Präsident Clemens Fuest. Es geht dabei vor allem um eine insgesamt fairere Verteilung der Steuerlasten. Vergleichsweise geringe Korrekturen bei der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer könnten diese Probleme beheben und das Steueraufkommen erhöhen, ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu belasten.
Ungerechtfertigte Begünstigung
Das derzeitige System begünstige die Anhäufung von Grundvermögen in den Händen weniger Menschen und Unternehmen. Außerdem seien die hohen Immobilienpreise teilweise auf die Begünstigungen zurückzuführen. das Immonbilienprivileg gehört nach Ansicht der Autren abgeschafft.
In der Immobilienbranche wird die Studie bereits als "Giftpapier" bezeichnet. Die wichtigsten Forderungen/Änderungen zum bestehenden System:
- Veräußerungsgewinne auch außerhalb der geltenden 10-Jahresfrist besteuern
- Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilien-Aktiengesellschaften abschaffen
- Grunderwerbsteuer reformieren
- Entfall der Begünstigung großer Bestände (üblicherweise ab 300 Wohnungen) bei der Erbschaftssteuer
Share-Deals sollen Grunderwerbssteuer zahlen müssen
Schon im Koalitionsvertrag enthalten ist die Beendigung der Steuervergünstigungen für Share-Deals. Dabei wird die Grunderwerbssteuer für Immobilien umgangen, indem mehrere Immobilien in einer Gesellschaft gebündelt werden und dann die Gesellschaft verkauft wird. Dieses "Schlupfloch" soll nun geschlossen werden.
Die Erfüllung der übrigen Forderungen hat nur langfristig Aussichten, realisiert zu werden. Derartige Änderungen wären im Zuge einer Einkommenssteuer- und Erbschaftsteuerreform möglich, so Hessels Büro.
Fazit: Eine derart große Steuerreform ist im Koalitionsvertrag nicht geplant. Somit müssten alle drei Koalitionsparteien die Initiative ergreifen. Langfristig sollten sich Immobileineigentümer aber auf entsprechende Änderungen einstellen. Wir gehen davon aus, dass sie bis spätestens 2030 kommen werden.