Eigenbedarfskündigung: Arbeitsplatzsuche reicht nicht
Immer wieder müssen Gerichte über Eigenbedarfskündigungen entscheiden - und bremsen dabei Eigentümer aus. So auch im Falle einer Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Job-Suche. Der Gerichtsentscheidung zufolge setzt eine Eigenbedarfskündigung einer Wohnung voraus, dass diese auch tatsächlich benötigt wird. Eine Arbeitsplatzsuche sei allerdings kein vernünftiges Nutzungsinteresse, so das AG. Die zuständige Richterin wies deshalb die Klage des Eigentümers ab. Es könne nicht vernünftig sein, allein für die Suche einer Arbeit einen Umzug vorzunehmen. „Denn im Rahmen der Suche bietet dies allein für den kürzeren Weg zu Bewerbungsgesprächen einen Vorteil, der jedoch in keinerlei Verhältnis zum Aufwand eines Umzugs steht." Anders sieht es freilich aus, wenn ein Eigentümer eine neue Arbeitsstelle gefunden hat.
Fazit: Die Suche nach einem Arbeitsplatz am Ort der eigenen Immobilie ist kein ausreichendes Nutzungsinteresse, das eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt.
Urteil: AG München vom 24.08.2020, Az.: 423 C 5615/20