Erweiterte Verwalter-Kompetenzen in Eigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümer können Verwaltern mehr Entscheidungskompetenz übertragen. Das gilt z. B. für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und darüber hinaus für die Einschaltung von Sonderfachleuten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Der Streitfall: Auf einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich