Verlängerung der Räumungsfrist: Nur wenn nachweisliche keine Wohnung aufzutreiben ist
Selbst wenn Sie die Räumungsklage gegen Ihren Mieter gewonnen haben, braucht es noch viel Geduld. Unter Umständen viele Monate. Denn der Mieter kann behaupten, er finde keine Ersatzwohnung.
Dann gibt ihm das Gericht entweder recht oder nicht. Egal: Beide Streitparteien können darauf pochen, dass das Gericht auch wirklich prüft, ob der Mieter fleißig bei der Suche war. Und während dieser Zeit bestehen Ihre bereits durchgesetzten Ansprüche weiterhin nur auf dem Papier. Genau diese Prüfung hatte das Amtsgericht (AG) in Berlin-Spandau versäumt. Deshalb landete der Fall schließlich vor dem Landgericht (LG) Berlin. Zeit, die zu Lasten des Vermieters verstrich.
Fazit: Die Räumungsklage ist für den Vermieter ein Weg, die Wohnung frei zu bekommen. Schnelle Lösungen sind damit aber nicht zu erreichen.
Urteil: LG Berlin vom 23.6.2020, Az.: 67 T 57/20
Empfehlung: Die Alternative zur Räumungsklage wäre ein Vergleich. Das bedeutet, der Vermieter verzichtet auf einen Teil der Mietrückstände oder Schönheitsreparaturen. Im Gegenzug stimmt der Mieter zu, das Mietobjekt zu räumen.