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Vogelgrippe in Frankreich

Ausnahmen bei Geflügel- und Ei-Produkten

Hühner in einer Geflügel-Farm. © Ruslan Sidorov / Getty Images / iStock
Die französischen Geflügelbetriebe werden in diesem Jahr in Europa wieder am härtesten von der Vogelgrippe getroffen. Um die Versorgung sicherzustellen, werden nun Ausnahmen erlaubt. Wo Ente draufsteht, kann auch Huhn enthalten sein. Das kann für deutsche Importeure problematisch werden.

Vorsicht bei französischen Geflügel- und Eiprodukten! Im Zuge der vor allem in Frankreich grassierenden Vogelgrippe erlauben die französischen Behörden den verarbeitenden Betrieben die Rezepturen bestimmter Produkte zu ändern. Um die französischen Betriebe aber nicht noch weiter zu belasten, dürfen diese ihre bereits produzierten Verpackungen mit den dann falschen Zutatenangaben in Frankreich für drei Monate weiter verwenden.

Wo Ente draufsteht, kann auch Huhn enthalten sein. Konkret ist es z.B. möglich, wenn das Entenfett für Pastete knapp ist, Hähnchenfett zu verwenden. Das muss die französische Kontrollbehörde zwar im Einzelfall genehmigen. Konsumenten werden auf der Verpackung aber im Zweifelsfall nicht darüber informiert. Betroffen sind 4.500 verschiedene Produkte, neben Fleisch unter anderem auch Nudeln, Saucen oder Desserts. Da diese Produkte in Frankreich rechtmäßig hergestellt werden, dürfen sie gemäß EU-Recht auch nach Deutschland eingeführt werden.

Produkte dürfen nach Deutschland eingeführt werden

In Deutschland gilt die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht allerdings nicht. Das bestätigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegenüber FUCHSBRIEFE. Für die Richtigkeit der Informationen auf einem Lebensmittel und die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, unter dessen Namen das Produkt vermarktet wird (also der Hersteller), so das BMEL.

Das hat Folgen: Verkauft ein Lebensmitteleinzelhändler falsch gekennzeichnete Produkte (die nicht zu seiner Eigenmarke gehören), trägt die Verantwortung der französische Betrieb. Den Aufwand einer Rückrufaktion und den Imageschaden, der immer auch beim Einzelhändler selbst entsteht, möchte wohl aber niemand riskieren. Wenn Sie mit betroffenen französischen Betrieben zusammenarbeiten, verlangen Sie, dass die Rezeptur richtig angegeben wird. Das geht z.B. einfach per Sticker, der über die alte Rezeptur geklebt wird.

Impfstoff-Hoffnungen

Gegenwärtig werden zwei Impfstoffstudien an Gänsen und Enten durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie sollen bis zum Jahresende vorliegen. Frankreich wird in diesem Jahr in Europa am härtesten von der Vogelgrippe getroffen.

Frankreichs Geflügel- und Ei-Importe nach Deutschland

Im Jahr 2021 wurden ca. 5.000 Tonnen Eier und 45.700 Tonnen Geflügel aus Frankreich nach Deutschland importiert. Damit ist Frankreich nach Polen und den Niederlanden Deutschlands drittwichtigster Geflügelpartner. Besonders an den in nicht allzu ferner Zukunft anstehenden Weihnachtsfeiertagen, erfreuen sich französische Gänse und Enten großer Beliebtheit. Deutschland selbst produziert pro Jahr etwa 1,5 Mio. Tonnen Geflügel.

Fazit: Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihren französischen Partnern erkundigen, ob Handlungsbedarf besteht.

Hinweis: Prüfen Sie auch, ob von der Lebensmittelkontrollbehörde der Sie betreffenden Bundesländer entsprechende Beschränkungen erlassen wurden. Das gilt selbstverständlich auch für Produkte aus anderen von der Vogelgrippe betroffenen Regionen wie Ungarn oder Polen.

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