Gewerbemiete ist im Lockdown neu zu verhandeln
Im Streit um die Auswirkungen einer eingeschränkten Nutzungsmoeglichkeit von Ladenlokalen auf die Mietzahlungspflichten, setzt der Bundestag auf Dialog. Neue Auflage des Gesetzgebers: Vermieter und Mieter müssen versuchen sich zu einigen, bevor sie zum Gericht marschieren.
Einvernehmliche Regelungen gab es bisher natürlich auch schon; manchmal mussten aber Gerichte entscheiden – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landgericht (LG) München hielt eine Mietanpassung für notwendig und geboten, das LG Heidelberg lehnte eine Minderung ab, da der Mieter das Verwendungsrisiko trage.