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Betriebsausgaben
  • FUCHS-Briefe
  • Wann können Unternehmen Bußgelder als Betriebsausgabe geltend machen?

Ausnahme bei steuerlicher Absetzbarkeit von Geldbußen

Fine
Fine © Yingko / stock.adobe.com
Unternehmen, die aufgrund von Kartellrechtsverstößen Bußgelder zahlen müssen, können diese nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Es gibt jedoch eine Ausnahme. FUCHSBRIEFE haben die wichtigsten Informationen dazu.
  • FUCHS-Briefe
  • Verluste aus Zins-Währungsswap nicht vollständig absetzbar

Absicherungsgeschäfte dürfen keine neuen Risiken mit sich bringen

Goldenes Eingangsschild des Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof © dpa
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil festgelegt, dass Verluste aus einem Zins-Währungsswap zur Absicherung eines betrieblichen Darlehens nicht uneingeschränkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Eine Ausnahme gibt es nur unter bestimmten Bedingungen.
  • FUCHS-Briefe
  • EU-Finanzminister beschließen neue Steuer-Sanktionen gegen Russland

Steueroase Russland: Was das für Unternehmen bedeutet

Embargo gegen Russland
Embargo gegen Russland. © Tomas Ragina / Getty Images / iStock
Wer noch Geschäftsbeziehungen zu Russland unterhält, kommt ab 2024 noch mehr in die Bredouille. Dann treten neue Steuersanktionen gegen Moskau in Kraft. Das betrifft auch diejenigen, die noch russische Vermögenswerte halten. FUCHSBRIEFE erklären, worauf sich Unternehmer und Anleger einstellen müssen.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsausgabenabzug: Sonderfall Bauabzugssteuer

Unternehmer muss Empfänger nicht immer benennen können

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
Geld und Recht © bluedesign / stock.adobe.com
Zahlt ein Unternehmer Betriebsausgaben an einen Empfänger, den er nicht benennen kann, dann hat das finanzielle Folgen. Das Finanzamt darf ihm dann den Betriebsausgabenabzug verweigern. Eine Ausnahme gilt bezüglich der 2002 eingeführten Bauabzugssteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun bestätigte.
  • FUCHS-Briefe
  • Gericht schränkt Absetzbarkeit von Berufsbekleidung ein

Bei Privatnutzung kein Steuervorteil

Person im Anzug
Person im Anzug. © PaulBiryukov / Getty Images / iStock
Bislang konnten Steuerpflichtige berufsspezifische Kleidung absetzen – zum Beispiel der schwarze Anzug von Bestattern und Oberkellner. Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht dem jetzt und schränkt Ausnahmeregeln ein. Kleidung, die auch privat getragen werden kann, erfüllt die Merkmale der Berufskleidung nicht.
  • FUCHS-Briefe
  • Ausschlaggebend ist das Strafgesetzbuch

Bestechungsgelder von der Steuer absetzen?

Bestechung
Bestechungsgelder von der Steuer absetzen? Copyright: Pexels
In der Juristerei müssen sich die Gerichte des Öfteren mit Kuriosem herumschlagen. Der Bundesfinanzhof musste jüngst klären, ob Bestechungsgelder als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Und die Situation ist tatsächlich nicht eindeutig ...
  • FUCHS-Briefe
  • Lesestoff für die Wartezeit

Tageszeitungen und Zeitschriften können sehr wohl Betriebsausgaben sein

Ein Stapel Zeitungen
Zeitschriften können sehr wohl Betriebsausgaben sein. Copyright: Pexels
Bei Tageszeitungen und Zeitschriften sind die Finanzämter knallhart: Aufwendungen dafür werden regelmäßig abgelehnt. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat jetzt die zugeschlagene Tür wenigstens ein Spalt weit geöffnet.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebskantine nach Corona

Das Aus für den Mittagstisch im Betrieb?

Lunchbox mit Hähnchen und Brokkoli
Künftig nur noch Lunchbox? Copyright: Pexels
Wenn der Lockdown vorüber ist, freuen wir uns wieder andere Menschen zu treffen, die Abende in Restaurants zu verbringen, in Bars zu gehen und wieder Urlaub in schönen Hotels zu machen. Doch während wir beim Italiener um die Ecke feiern werden, geht für die Betriebskantinen die Arbeit erst so richtig los.
  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsausgaben

Ein Geschenk ist ein Geschenk

Weihnachten naht. Und damit die Zeit der Geschenke. Auch von Unternehmen zu Unternehmen. Unternehmen bleiben auf diesen Kosten sitzen.
  • FUCHS-Briefe
  • Bundesfinanzhof erlaubt keine Minderung des Betriebsgewinns

Investzulage zählt als "Gewinn"

Bestimmte Betriebsausgaben dürfen (laut § 4 Abs. 5 Einkommensteuergesetz) den betrieblichen Gewinn nicht vermindern. Dazu gehören z.B. Aufwendungen für Geschenke über 35 Euro oder 30% der Bewirtungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten oder auswärtige Gästehäuser. Der Bundesfinanzhof hat den Katalog jetzt erweitert.
  • FUCHS-Briefe
  • Zahlung bis 10. Januar des Folgejahres

Umsatzsteuer bei Gewinnermittlung abziehen

Nicht buchführungspflichtige Steuerzahler, z.B. Freiberufler, haben hinsichtlich der Gewinnermittlungsart ein Wahlrecht. Bei der „Einnahme-/Überschussrechnung“ kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Dazu hat der BFH gerade entschieden.
  • FUCHS-Briefe
  • Nahezu ausschließlich beruflich genutzt Medien sind steuerlich absetzbar

Sky-Fußball-Abo können Werbungskosten sein

Wer seinen Medienkonsum (Zeitschrift, Fachdienste, TV-Dienste oder Bücher) überwiegend geschäftlich oder beruflich nutzt, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Die Finanzämter und Gerichte sind da allerdings sehr streng. Jetzt mußte das Finanzgericht (FG) Düsseldorf sein Urteil komplett korrigieren.
  • FUCHS-Briefe
  • Steuern | Korrektur

Vorteil einer Betriebsvorrichtung

Im Artikel „Der Weg ist das Ziel" im Brief vom 19.8. nannten wir als einen der Vorteile einer Betriebsvorrichtung die höhere degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG. Das zugrundeliegende Urteil erging für die Jahre 2006 bis 2008. Diese Abschreibung lief aber mit dem 31.12.2010 aus und ist somit für Anschaffungen seit 2011 nicht mehr anwendbar. Darauf hat uns ein Leser hingewiesen.

Der Vorteil der Betriebsvorrichtung gegenüber einem Gebäude liege hinsichtlich der Abschreibung in der gewöhnlich kürzeren Nutzungsdauer, schreibt uns Steuerberater Andreas Wendel aus Schwäbisch Hall. Betriebsvorrichtungen sind im Grundsatz nach der Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 7 Abs. 1 EStG), Gebäude dagegen mit festen AfA-Sätzen (Betriebsgebäude 3%, nach § 7 Abs. 4 EStG). Zudem kann für die Betriebsvorrichtung unter Umständen noch eine Sonder-Abschreibung von 20% in Anspruch genommen werden (nach § 7g Abs. 5+6 EStG).

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  • Bei zwingend notwendigen Assistenzaufgaben sieht die Sache anders aus

Begleitende Ehefrau reist auf eigene Rechnung, aber nicht immer

Die Kosten, die ein Steuerberater für Fachtagungen auch an touristisch interessanten Orten wie Dehli, Barcelona und Prag ausgibt, sind immer Betriebsausgaben. Aber gilt das auch für Reisekosten, die durch die begleitende Ehefrau entstehen?
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  • Legen Sie mehr Wert auf „das Äußere“

Richtige Verpackung spart Geld

Viele Unternehmen verschenken Potenzial, weil sie wenig Wert auf Verpackungen legen. In der Regel entfallen auf Packstoffe 20% Prozent der Gesamtkosten, 80% sind Prozesskosten. Kennen Sie die adäquaten Größen und das richtige Schutzmaterial? Tipp: Auch bei Weihnachtspräsenten sollten Sie nicht nur auf den Paketinhalt achten.
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  • In aller Kürze

Betriebsausgaben: Leistungsaustausch in Naturalien

Ein Leistungsaustausch mit einem Geschäftspartner setzt nicht voraus, dass Geld fließt. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass folgendes Modell zum Betriebsausgabenabzug berechtigt: Im Urteilsfall erhielten Busfahrer von einem Betreiber von Autobahnraststätten Speisen und Getränke als Gegenleistung dafür, dass sie seine Raststätten mit ihrem Bus anfuhren und ihm damit eine Vielzahl potentieller Kunden zuführten. Der Raststättenbetreiber darf die Kosten dafür zu 100% als Betriebsausgaben absetzen. Die Gegenleistung kann eben auch in Form einer Werk-, Dienst-oder Vermittlungsleistung erbracht werden (BFH, Urteil X R 24/17).
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  • FUCHS-Briefe
  • Betriebsmittel sind ein besonderes Problem

Handel braucht Sicherheiten

Betriebsmittel sind für viele Unternehmen besonders kompliziert. Ohne Sicherheiten erhält vor allem der Handel kaum ausreichende Kredite.
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  • Betriebsausgaben für Dienst-Pkw anerkannt

Minijobberin fährt mit dem Dienstwagen vor

Dienstwagen statt Geld ist durchaus zulässig. Das überrascht vielleicht nicht im „Normalfall". Aber es gilt auch für Konstellationen im Arbeitsverhältnis, wo dies nicht unbedingt zu erwarten wäre.
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  • Finanzgericht urteilt zur Abzugsfähigkeit von Kosten bei Betriebs-Feiern

Fachdebatte auch bei Beach-Party möglich

Die Aufwendungen für ein Jubiläums-Wochenende können steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben sein. Dabei ist der Meinungsaustausch der Gäste wichtig. Ein vorzügliches Ambiente ist steuerlich betrachtet irrelevant.
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  • Marketing

Gebete nicht absetzbar

Spirituelle Dienstleistungen zur Umsatzsteigerung sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar, entschied das Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.1.2014, Az. 12 K 759/13).
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