Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2146
Gewinnermittlung mit Stolperstein

Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt entscheidend

Bundesfinanzhof. © dpa
Die Gewinnermittlung lässt teilweise Gestaltungsspielräume zu. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass nicht nur der Zahlungszeitpunkt relevant ist, sondern auch die Fälligkeit der Zahlung.

Der Kläger führt einen Gewerbebetrieb. Die Umsatzsteuer für Mai bis Juli 2017 zahlte er verspätet am 09.01.2018. In der Einnahme-Überschuss-Rechnung machte er die Zahlung jedoch für das Jahr 2017 als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt (FA) lehnte dies ab, da es sich um keine regelmäßig wiederkehrende Zahlung handle und diese erst 2018 erfolgte.

Der BFH entschied, es reiche nicht, dass die Umsatzsteuerzahlung eine regelmäßige Ausgabe sei, die um den Jahreswechsel herum getätigt wurde. Es hätte hinzukommen müssen, das die Zahlung auch in diesem Zeitraum fällig geworden sei. Das sei durch die verspätete Zahlung nicht der Fall gewesen, daher werde die Ausgabe dem Jahr 2018 zugerechnet und die Klage abgewiesen.

Zeitpunkt der Zahlung für Gewinnberechnung relevant

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung können nicht buchführungspflichtige Steuerzahler, z.B. Freiberufler, als Mittel zur Gewinnberechnung wählen. Bei der Berechnung kommt es dann auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Betriebseinnahmen sind grundsätzlich in dem Jahr zu versteuern, in dem sie der Unternehmer als Barzahlung oder als Kontoeingang erhält. Das gilt umkehrt auch für Betriebsausgaben. Sie mindern bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung im Jahr der Zahlung den Gewinn.

Ein Sonderfall sind Einnahmen und Ausgaben, die 10 Tage um den Jahreswechsel herum erfolgen. Diese können in der Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht dem Jahr der Zahlung zugeordnet werden, wenn sie wirtschaftlich auf das andere Jahr entfallen. Für Zahlungen aus dem Mai kann die 10-Tagefrist aber nicht gelten.

Fazit: Achten Sie auf den Zeitpunkt der Fälligkeit, wenn regelmäßige Ausgaben zum Jahreswechsel erfolgen. Diese bestimmt welchem Jahr die Ausgabe zuzurechnen ist.

Urteil: BFH, X R 2/2

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Logistik und Nachhaltigkeit

Elektro-LKW bei Österreichischer Post

Die Österreichische Post hat erstmals zwei Elektro-Lkw im Einsatz. Transportiert werden internationale Sendungen. Damit lassen sich rund 117 Tonnen direkte CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
  • Fuchs plus
  • Tauglich für 100% Wasserstoff

Wasserstoffkraftwerk aus Finnland

Ein finnisches Unternehmen bietet das erste Kraftwerk, das komplett mit Wasserstoff, ohne Beimischung von Erdgas, betrieben werden kann.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ernteerträge von Weizen und Mais fallen höher aus als erwartet

Erheblicher Rückgang der Getreidelagerbestände erwartet

Es wird erwartet, dass die globalen Lagerbestände der Getreide Ende der aktuellen Saison stark fallen wird — und das trotz rekordhoher Ernteerwartung. Grund dafür ist der erwartete Verbrauch, der ebenfalls eine Rekordhöhe erreichen soll.
  • Fuchs plus
  • (Noch) schwächere Wirtschaftsdaten im Juni

Chinesischer Yuan derzeit ohne festen Boden

Der Yuan bewegt sich in einer relativ engen Bandbreite zum Euro und zum Dollar. Auch schwächere Wachstumszahlen für das zweite Quartal ändern daran nichts. Würden im Vergleich zu China beispielsweise in England die Immobilienpreise um 25 bis 50% fallen und sich der Footsie halbieren, wären die Auswirkungen ungleich schwerwiegender. Der Konsument würde wohl jegliches Vertrauen verlieren. In China schwächt sich "nur" die Konjunktur ab. Die PBOC hat Raum zum Handeln. Den nutzt sie entschlossen.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Zum Seitenanfang